Resonanz auf Teilhabechancengesetz

Montag, 20. Juli 2020 | Kategorie: Arbeitslose, Benachteiligte, Gesetze

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, bis zu 150.000 Förderungen im sozialen Arbeitsmarktes zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit anzustreben. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept "MitArbeit" entworfen. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten dessen Kern.

Vor dem Bundestag bilanzierte die Bundesregierung, dass das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen wurde. Mehr als 42.000 laufende Förderungen zum Jahresende 2019 würden für das erste Jahr der neuen Fördermöglichkeit einen durchschnittlichen Zuwachs von mehr als 3.500 Förderungen monatlich bedeuten.

Darüber hinaus habe es im Jahr 2019 rund 39.000 Teilnehmende an Förderungen nach Paragraf 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Programm: Sozialer Arbeitsmarkt) gegeben, so die Bundesregierung.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.


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