Coaching von Langzeitarbeitslosen

Das Coaching zur Förderung von Langzeitarbeitslosen verfolgt das Ziel, die Teilnehmenden ab der Arbeitsaufnahme "unterstützend zu begleiten, ihre soziale Situation sowie das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Entscheidung über die eigentliche Förderung nach den genannten Gesetzesregelungen setze eine individuelle Beratung voraus, die die Information zum Coaching als Teil der Förderungsinstrumente einschließe, heißt es in der Vorlage der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag.

Lehnen daher erwerbsfähige Leistungsberechtigte bereits vor Aufnahme einer geförderten Beschäftigung eine Teilnahme am Coaching generell ab, könne weder eine Förderung eines Arbeitsverhältnisses nach Paragraf 16e SGB II noch eine Zuweisung in ein nach Paragraf 16i SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis erfolgen. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zum Abbruch des Coachings durch Teilnehmende, berate das Jobcenter hinsichtlich der Fortset-zung des Coachings.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.


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