Sonderprogramm für soziale Infrastruktur durch Darlehen und Zuschüsse

Mittwoch, 02. September 2020 | Kategorie: Bildung/Weiterbildung, Bürgerschaftliches Engagement, Chancengleichheit

Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen: Der Unterstützung als Darlehen, Unterstützung als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm werden Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen effektiv und schnell zu unterstützen. Der Bund stellt hierfür eine Milliarde Euro bereit.
Mit den Überbrückungshilfen, die die Bundesregierung am 12. Juni beschlossen hat, können viele Einbußen aufgefangen werden. Jugendherbergen, Schullandheime oder Träger von Jugendeinrichtungen oder der Behindertenhilfe können seit Anfang Juli die Gelder für die Monate Juni bis Augst ausgezahlt bekommen.

Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten.

Infos
Die einzelnen Maßnahmen im Detail sowie Informationen dazu und Hilfen entnehmen Sie der Mitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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