Behinderung von Betriebsratsgründungen: Keineswegs nur Einzelfälle!

Donnerstag, 12. November 2020 | Kategorie: CSR, Bürgerschaftliches Engagement, Gesetze

Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle. Das ergab eine neue Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert Hinweise darauf, dass Arbeitgeber schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist.

Sie schüchtern Kandidaten ein, drohen mit Kündigung oder verhindern die Bestellung eines Wahlvorstands. Besonders verbreitet ist Druck gegen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, in mittelgroßen eigentümergeführten Unternehmen. In rund einem Drittel der Fälle, in denen sich der Arbeitgeber der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats entgegenstellt, findet diese am Ende nicht statt. Deutlich seltener können Arbeitgeber die Neuwahl von bereits etablierten Betriebsratsgremien verhindern.

Unternehmen mit Betriebsrat bieten bessere Arbeitsbedingungen, und sie sind im Mittel produktiver und oft innovativer als Firmen ohne betriebliche Mitbestimmung. Das zeigen wissenschaftliche Studien.

Infos

  • Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten der Hans-Böckler-Stiftung.
  • Die Studie finden Sie als PDF-Datei kostenlos zum Herunterladen auch bei der Böckler-Stiftung
  • wie auch eine Analyse zur Mitbestimmung.

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