Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Dienstag, 01. Dezember 2020 | Kategorie: CSR, Gesetze

Das bisher im Ordnungswidrigkeitenrecht nur rudimentär geregelte Verbandsverfahren wird neu geordnet. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität sei bislang nicht möglich, heißt es darin.

Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Das Gesetz gelte für Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

Die Neuregelung kommt dem Entwurf zufolge der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zugute, die sich rechtstreu und lauter verhält. Unternehmen, die dies nicht tun, schädigten den Ruf der Wirtschaft insgesamt und schwächten bei Ausbleiben einer angemessenen Reaktion zugleich das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dem solle mit der Neuregelung entgegengewirkt werden.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.


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