Wichtiges Signal für die soziale Infrastruktur

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) soll zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Darauf einigte sich das Bundeskabinett. Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Ziel verbunden, die soziale Infrastruktur in Deutschland während der Corona-Pandemie zu sichern und den Bestand der sozialen Dienstleister auch über den 1. Januar 2021 hinaus zu erhalten.

Soziale Dienstleister erhalten mit dem SodEG finanzielle Zuschüsse, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der aktuellen Situation vor Ort nicht erbringen können. Dafür unterstützen sie bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie vor Ort, wenn es nötig ist. Sie stellen in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung.

Dieses Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGB V und des SGB XI erbringen.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.