Nachholbedarf beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Montag, 22. Februar 2021 | Kategorie: Berichte/Studien, Gesundheitsschutz, Industrie

Schon seit 2004 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber laut Sozialgesetzbuch IX dazu verpflichtet, ihrer Belegschaft nach längerer Krankheit Möglichkeiten für einen erleichterten Wiedereinstieg ins Arbeitsleben anzubieten. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Wann und in welcher Form erfolgen diese Angebote? Wie werden sie angenommen? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Ergebnisse einer 2018 erfolgten Erwerbstätigenbefragung kürzlich veröffentlicht.

Aus dem Faktenblatt ‘Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)’ geht hervor, dass nur 40% der Beschäftigten, die mehr als sechs Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung erhalten haben - meist, wenn eine Schwelle von 30 Tagen erreicht war. Die Tatsache, dass mehr als zwei Drittel (68 %) diese Angebote wahrnehmen legt nahe, die Schaffung von BEM-Angeboten in allen Betrieben und Wirtschaftsbereichen weiter voranzutreiben.

Infos

Weiterführende Informationen finden Sie im Faktenblatt ‘Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)’, das auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kostenlos heruntergeladen werden kann.


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