Sozialschutz-Paket III tritt in Kraft

Donnerstag, 01. April 2021 | Kategorie: Arbeitslose, Benachteiligte, Gesetze

Über ein Jahr Corona-Pandemie und kein Ende in Sicht. Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für besonders hilfsbedürftige Menschen abzumildern, wurde in den vergangenen Wochen das Sozialschutz-Paket III auf den Weg gebracht. Damit wird u.a. der Corona-Zuschlag für Leistungsberechtigte der Grundsicherungssysteme gesetzlich festgelegt.
Weitere durch das Paket legitimierte Maßnahmen sind u.a. die Verlängerung der Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen sowie eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für jeden erwachsenen Leistungsempfänger. Mit dem Sozialschutz-Paket III wurde der besondere Sicherstellungsauftrag des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) verlängert: Er endet mit der offiziellen Aufhebung der Pandemie-Lage, spätestens aber zum 31. Dezember 2021.

Infos
Weitere Informationen zum Sozialschutz-Paket III (sowie seinen beiden Vorgängern) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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