Teilhabechancengesetz: Bewährte Lohnkostenzuschüsse

Dienstag, 01. Juni 2021 | Kategorie: Arbeitslose, Berichte/Studien, Chancengleichheit, Förderung, Gesetze, Statistik

Die 2019 mit dem Teilhabechancengesetz eingeführten Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose scheinen sich laut Bundesregierung zu bewähren und die richtigen Zielgruppen zu erreichen. Dies würden wissenschaftliche Evaluationen bestätigen. Demnach gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ende des Jahres 2019 rund 9.000 Beschäftigte, die nach Paragraf 16e SGB II ‘Eingliederung von Langzeitarbeitslosen’ gefördert wurden, womit die Gesamtfördersumme für dieses Jahr bei rund 63 Mio. Euro lag.

Über die zweite, neu eingeführte Maßnahme ‘Teilhabe am Arbeitsmarkt’ wurden zu diesem Zeitpunkt rund 34.000 Teilnahmen gefördert, was einem Fördervolumen von rund 286 Mio. Euro entspricht. Zudem betonte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass auch die Förderungen langzeitarbeitsloser Menschen durch den ESF in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden sind.

Infos
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Teilhabechancengesetzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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