Akzente - Nach der Instrumentenreform - Nr. 2/2012

Nur noch eine Richtung

Gesetz ‚Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt‘

Die Reform der Arbeitsförderinstrumente hat ein Ziel: Arbeitslose sollen effizient, das heißt schnell und möglichst nachhaltig, in sozialversicherungspflichtige Arbeit integriert werden. Denn, so das Bundesarbeitsministerium, auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt werden Arbeitskräfte benötigt.

Für das Bundesministerium ist das Gesetz die folgerichtige Reaktion auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt. So habe die Arbeitslosenquote im Jahr 2011 mit bundesweit 7,1 Prozent auf dem niedrigsten Niveau seit 1991 gelegen. Im gleichen Jahr seien 700.000 neue Jobs entstanden.

Handlungsspielräume ermöglichen

Die neu gefassten Fördermöglichkeiten sollen Arbeitsagenturen und Jobcentern den Handlungsspielraum schaffen, individuelle Voraussetzungen der Kunden stärker zu berücksichtigen und die Menschen zielgenauer mit aussichtsreichen Maßnahmen zu unterstützen.

„Der allgemeine Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und hat klar Vorrang vor öffentlich geförderter Beschäftigung“, so das Bundesarbeitsministerium.

Auch für Menschen, die nicht unmittelbar in ungeförderte Erwerbstätigkeit integriert werden können, gilt zunächst: Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig. Das ist nach den Erfahrungen von Nadin Schollbach vom Jobcenter in Potsdam tatsächlich für den Potsdamer Raum der Fall (S. 5 und 6). Auch Kunden mit schlechteren Profillagen würden eine Arbeit finden, so Schollbach. Die Arbeitslosen profitieren von der Nähe der Wirtschaftsräume in Berlin und Teltow-Fläming. Doch während das Jobcenter Abgänge in Arbeit verzeichnet, sind Abgänge aus dem Leistungsbezug schwer realisierbar.

Anders sieht es im Landkreis Uckermark aus. Für Michael Steffen, den Leiter des kommunalen Jobcenters, ist Integration in Arbeit nicht leicht zu erreichen. „Die Uckermark hat nicht die Wirtschaftsentwicklung, die wir brauchen“, sagt er. Fast 40 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis sind langzeitarbeitslos. Gerade für sehr marktferne Kunden fehlt Steffen ein flexibles Instrument (S. 7).

Ein Instrument - viele Interessen

Für diejenigen, die nicht unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen, kurz FAV, gedacht. Als erwerbswirtschaftlich ausgerichtetes Instrument soll es ihnen Chancen eröffnen, in reguläre Beschäftigung zu kommen. Es ist kein Instrument, um eine sehr große Anzahl von Menschen zu unterstützen, dafür wird es zu teuer sein, und die Ausgaben dafür sind gedeckelt. Aber es interessiert die Akteure. Dieter Wagon, Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, möchte es vor allem in Unternehmen einsetzen (S. 11). Für das Brandenburger Arbeitsministerium ist es das einzig verbleibende Instrument, mit dem das Landesprogramm ‚Arbeit für Brandenburg‘ noch möglich ist (S. 9 unten). Und Roman Zinter vom Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften denkt darüber nach, es für sozialbetriebliche Strukturen der Mitgliedsgesellschaften zu nutzen (S. 9 und 10).  (jac)

Wesentliche Änderungen

Arbeitsgelegenheiten: Qualifizierung ist kein Bestandteil der Maßnahmen mehr
Es gibt nur noch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Kosten für Qualifizierungen, Bewerbungstraining und Profiling werden als Bestandteil der Arbeitsgelegenheit von den Jobcentern nicht mehr übernommen.

FAV - Förderung von Arbeitsverhältnissen für marktferne Kunden
FAV sind ausgerichtet auf erwerbswirtschaftliche Beschäftigung. Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei Vermittlungshemmnissen können mit bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgeltes zwei Jahre  lang gefördert werden. Die Ausgaben für FAV sind gedeckelt. Zusammen mit der Freien Förderung dürfen sie 20 Prozent des Eingliederungstitels nicht überschreiten. FAV ersetzen den Beschäftigungszuschuss und die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Neu ist, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter Gutscheine für diese Maßnahmen ausgeben können. Die bisherige Möglichkeit, Maßnahmen über ein Ausschreibeverfahren einzukaufen, bleibt bestehen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Jobcenter können Maßnahmen ausschreiben, bisher gab es nur Bildungsgutscheine.

Freie Förderung
Für Langzeitarbeitslose und Jugendliche, deren berufliche Integration erschwert ist, ist das Aufstockungsverbot aufgehoben.

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Akzente - Nach der Instrumentenreform

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Bundesregierung die Förderinstrumente ändert. Es ist nicht die gravierendste Reform. Die Hartz-Gesetze hatten die Arbeitslosen- und Sozialversicherung neu aufgestellt. Dennoch wird sich das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt auf die Arbeitsförderung in Brandenburg auswirken: auf die Landesförderung, auf die Arbeit der Jobcenter und der Arbeitsagenturen und auf die Arbeit der Beschäftigungs- und Bildungsträger. Teils gravierender als die Reform selbst wirken sich die Mittelkürzungen seit 2011 aus. Welche Folgen sich für die verschiedenen Akteure ergeben, zeigen wir in diesem Heft. Und wir nutzen die Gelegenheit, Dieter Wagon vorzustellen, den neuen Chef der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.