Themen - Nr. 5/2012

Langzeitarbeitslose · Regionalentwicklung

Regionalbudget IV und V: Bilanz und Ausblick

Mit dem Regionalbudget (RB) hat das Land Brandenburg ein Förderprogramm aufgelegt, das die regionale Arbeitsmarktpolitik unterstützt. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten dafür erhebliche Mittel aus dem ESF.

Das Regionalbudget IV (März 2010 bis Februar 2012) zeichnete sich durch einen verlängerten Maßnahmezeitraum aus. Erstmals wurden die regionalen Handlungskonzepte für zwei Jahre beschrieben. Auch die Zielvereinbarungen zwischen MASF und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sind - mit wenigen Ausnahmen - für einen Zweijahreszeitraum abgeschlossen worden. Dies ermöglichte insgesamt mehr Gestaltungsspielräume.

Teilnehmerstruktur

Insgesamt haben 12.207 Frauen und Männer an der Förderung des Regionalbudgets IV partizipiert. Das waren 1.446 Personen mehr als im Rahmen der Zielvereinbarungen geplant war. Die Hälfte der Teilnehmenden war weiblich. Ein Landkreis hat aufgrund seiner speziellen Projektangebote für Frauen den höchsten Anteil weiblicher Teilnehmender von 71 Prozent ausgewiesen.

Mit Beschluss des Brandenburger Landtages vom Mai 2008 ist festgelegt, dass der Anteil Langzeitarbeitsloser in den Maßnahmen des Regionalbudgets mindestens ihrem Anteil an allen Arbeitslosen in Brandenburg entsprechen soll. Im Jahr 2010, zum Beginn des Regionalbudgets IV, betrug dieser Anteil ca. 32 Prozent.

In den Regionalbudgetprojekten waren jedoch nach den Angaben der Landkreise bzw. kreisfreien Städte über 78 Prozent aller Teilnehmenden langzeitarbeitslos. Dieser hohe Anteil langzeitarbeitsloser Frauen und Männer in den RB-Projekten dokumentiert deutlich, dass die Regionen das Regionalbudget maßgeblich als Förderinstrument zur Integration Langzeitarbeitsloser nutzen, um so einer Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit vor Ort entgegenzuwirken.

Handwerker auf einer Baustelle
Im Regionalbudget IV gab es insgesamt 22 Prozent Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung und Existenzgründung.

Übergänge

In den  Zielvereinbarungen zwischen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und dem MASF waren insgesamt 20 Prozent Übergänge in vollständig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung und Existenzgründung geplant. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in ihren Sachberichten zum Ende der IV. RB-Förderphase einen realisierten Übergang von insgesamt 22 Prozent ausgewiesen. Damit ist das RB IV hinsichtlich der Übergänge in Arbeit und Ausbildung die bisher erfolgreichste Förderphase, denn die in den vorangegangenen Förderphasen erreichten sehr guten Übergangsquoten von jeweils 20  Prozent bzw. 21 Prozent konnten nochmals übertroffen werden.

Betrachtet man die Zusammensetzung der Übergangsquote im Einzelnen, ist festzustellen, dass der Übergang in vollständig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 17  Prozent den Hauptanteil bei der Integration in Beschäftigung umfasst. Die Übergänge in Ausbildung mit 4 Prozent und die Übergänge in Existenzgründung mit 2 Prozent sind vergleichsweise eher gering. Dies ist aber durch die Zielgruppenzusammensetzung im Regionalbudget zu begründen. Dennoch liegen die Übergänge ebenfalls über den geplanten Zielvereinbarungen. 

Zusätzliche Indikatoren

Die Landkreise und kreisfreien Städte nutzten zunehmend weitere Indikatoren, wie z. B. den Indikator ‚Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit‘, um den Erfolg der Projektteilnahme auch bei nicht realisiertem Übergang in Beschäftigung zu messen. So ist z. B. in einem Landkreis, wo durch das Jobcenter eine systematische Überprüfung der Beschäftigungsfähigkeit aller ehemaligen RB-Teilnehmenden erfolgte, festgestellt worden, dass die Teilnahme in den RB-Projekten für 91 Prozent aller Teilnehmenden zu einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit führte.

Besonders erfreulich ist auch der relativ hohe Übergang in ehrenamtliche Tätigkeiten. Für 4 Prozent aller Teilnehmenden ist der Übergang in Ehrenamt als Indikator für die Verbesserung der sozialen Teilhabe ausgewiesen worden. Weitere Übergänge, wie z. B. in Minijobs oder in öffentlich geförderte Beschäftigung, wurden jeweils für 3 Prozent aller Teilnehmenden erreicht.

Da der Erfolg des Regionalbudgets in besonderem Maße auf dem Engagement und dem Zusammenwirken der regionalen Akteure vor Ort beruht, gilt an dieser Stelle der Dank den regionalen Akteuren, vor allem den RB-Verantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Heike Hofmann, LASA

 

Regionalbudget V
Die Integration von Langzeitarbeitslosen ist im Regionalbudget V wieder ein wichtiger Schwerpunkt.
Die Integration von Langzeitarbeitslosen ist im Regionalbudget V wieder ein wichtiger Schwerpunkt.

Am 1. März 2012 startete die fünfte und in dieser EU-Förderperiode letzte Phase der Förderung ‚Beschäftigungsperspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken (Regionalbudget)‘. Für alle Beteiligten war dies eine große Herausforderung, da einige grundlegende Änderungen in den Förderbedingungen erforderlich wurden.

Ende Juni 2011 informierte Minister Günter Baaske die Landkreise und kreisfreien Städte, dass im Regionalbudget V die gesamte förderrechtliche Administration über die LASA Brandenburg GmbH erfolgt und dass eine Einschränkung der Projektanzahl auf 180 Bewilligungen jährlich notwendig wird.

In dieser Situation hatte sich bewährt, dass es im Verlauf der bisherigen Förderung gelungen ist, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern - Projektverantwortliche der Regionen, LASA und MASF - aufzubauen. Es gab viele konstruktive Hinweise, um die wesentlichen Elemente der Regionalbudgetförderung auch unter den veränderten Bedingungen zu erhalten. Dafür möchte ich mich bei allen Mitwirkenden bedanken.

Über 13.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gefördert

Rechtzeitig vor Beginn der Förderung wurden die Zielvereinbarungen zwischen dem MASF und den Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen. Bis zum 30. April 2014 sollen 13.063 Teilnehmende über das Regionalbudget gefördert werden. 18,9 Prozent von ihnen sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, berufliche Ausbildung oder in eine Existenzgründung übergehen. Mit diesen Indikatoren werden die Zielstellungen des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den ESF erfüllt.

Wichtiger jedoch sind die Inhalte der Maßnahmen, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden. Aus allen Regionen wird uns berichtet, dass sich die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes deutlich verbessert hat. Trotzdem gibt es viele Langzeitarbeitslose, die an dieser Entwicklung nicht teilhaben können. Diesem Personenkreis wird deshalb in allen Regionalbudgets besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Eine wichtige Voraussetzung zum Gelingen dieser Projekte ist eine enge Vernetzung in der Region. Wichtige Partner sind die Jobcenter, die Sozialpartner, die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen sowie die regionalen Projektträger. Enge Kontakte zu den regionalen Unternehmen und eine Begleitung während der Integration sind offenbar ein weiterer Erfolgsfaktor.

Integration der Förderung ‚Aktiv für Arbeit‘

Ein Schwerpunkt bei der Vorbereitung des Regionalbudgets V war die Integration des Landesprogramms ‚Aktiv für Arbeit‘. Damit war zugleich eine Erhöhung der ESF-Mittel auf 25 Millionen Euro jährlich verbunden.

Bereits in den vorangegangenen Förderphasen gab es Schnittmengen zwischen den beiden Förderungen, die zwischen den Trägern abgestimmt wurden. In allen Konzepten wurde die Integration des Förderansatzes berücksichtigt. In vielen Fällen führen die bisherigen Träger ein Projekt in Anlehnung an ‚Aktiv für Arbeit‘ unter dem Dach des Regionalbudgets durch.

Die Erfahrungsaustausche zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten haben bisher wesentlich zum Erfolg vieler Regionalbudgetprojekte beigetragen. Das MASF wird dafür gemeinsam mit der LASA auch weiterhin die Möglichkeit bieten.

Wilfried Kapp, MASF

 Seitenanfang

Infos

Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDas Regionalbudget wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.

Perspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken (Regionalbudget)

Seit 2007 stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land ein Regionalbudget zur Verfügung. Für das RB IV wurden 37 Mio. Euro ausgezahlt.

Mit der Förderung sind drei strategische Ziele verbunden:

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für arbeitslose Frauen und Männer,
  • Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern und
  • Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort.

Das Regionalbudget gilt als Bespiel regionalisierter Arbeitsmarktpolitik in Brandenburg. Die Landkreise und kreisfreien Städte können selbstständig, nach eigenen regionalen Erfordernissen und Bedarfen entscheiden, wie die drei strategischen Ziele in den Regionen umgesetzt werden sollen. Welche konkreten spezifischen Ziele in den Regionen verfolgt, welche Maßnahmen gefördert und vor allem welche Ergebnisse (Indikatoren) durch die Förderung erwartet werden - dies ist in Zielvereinbarungen zwischen dem MASF und den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten definiert und abgestimmt.

Regionale Steuerungsgruppen prüfen und bestätigen die Auswahl der zu fördernden Projekte. In jeder Steuerungsgruppe sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Kreis- bzw. Stadtverwaltungen, der Träger der Grundsicherung, der Agenturen für Arbeit, der LASA sowie unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten.