EU-Bulletin - Nr. 6/2011

Soziale Gerechtigkeit in der beruflichen Weiterbildung

EU-Strategie 2020

Herausforderung im Kontext der Strategie Europa 2020

Attraktiv, laufbahnbezogen, innovativ, leichter zugänglich und flexibler - so soll sie sein, die berufliche Bildung im zukünftigen Europa. Eingebunden in den auf europäischer Ebene vereinbarten strategischen Rahmen für die ‚Allgemeine und berufliche Bildung 2020‘ (ET 2020) und die gesetzten ‚Prioritäten einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich berufliche Bildung im Zeitraum 2011-2020‘ soll die Weiterbildung zu Spitzenleistungen beitragen. Gleichzeitig ist mehr soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu erreichen. Zwei Ziele, die es zu vereinbaren gilt.

Die soziale Ungleichheit von Bildungschancen, die sich in der Schule, der Erstausbildung oder beim Hochschulzugang manifestiert, setzt sich in der Regel in der beruflichen Weiterbildung fort. Sozialwissenschaftliche Studien belegen zum Beispiel für Deutschland, dass die Beteiligungsstruktur in der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung relativ stabil ist.

Weiterbildungsaktiv sind vor allem Menschen, die bereits über ein hohes Qualifikationsniveau verfügen und deren Arbeit zum Weiterlernen motiviert. Bestimmte Personengruppen wie Geringqualifizierte, befristet Beschäftigte, Teilzeitarbeitende, aber auch Ältere sind unterrepräsentiert.

Die EU setzt ambitionierte Ziele

Der Anteil der Erwachsenen (zwischen 25 und 64 Jahren) an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung soll von augenblicklich 9,3 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2020 steigen. Demnach wird angestrebt, circa 15 Millionen Erwachsene mehr zu erreichen als derzeit. Die europäischen Bildungsministerinnen und Bildungsminister fordern deshalb die teilnehmenden Länder unter anderem im sogenannten Brügge-Kommuniqué dazu auf, verstärkt an Rahmenbedingungen zu arbeiten, die besonders auch für benachteiligte Menschen den Zugang zur beruflichen Weiterbildung erleichtern. Die Länder sollten durch Investitionen versuchen, „... die Zahl der Geringqualifizierten im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, die an lebenslangem Lernen teilnehmen, stärker der durchschnittlichen Teilnehmerquote in dieser Altersgruppe anzunähern“.

Ohne Zweifel ein sehr anspruchsvolles Ziel für die Ländergemeinschaft Europas.

Weiterbildungsgerechtigkeit

Nun soll an dieser Stelle kein philosophischer Diskurs zu sozialer Gerechtigkeit und Ungleichheit im System der beruflichen Weiterbildung geführt werden. Trotz unterschiedlicher Positionen besteht doch weitgehend Konsens darin, dass es einerseits um das Schaffen von Zugängen zu Weiterbildung, mit all den finanziellen, abschlussbezogenen und arbeitsorganisatorischen Aspekten, aber auch um die Befähigung der Menschen geht, diese Zugänge auch wahrnehmen und die eigene Bildungsbiografie gestalten zu können.

Zur Weiterbildung motiviert sind die Menschen, wenn es im Land auch eine Kultur des lebenslangen Lernens gibt
Zur Weiterbildung motiviert sind die Menschen, wenn es im Land auch eine Kultur des lebenslangen Lernens gibt

Aktive Weiterbildungspolitik gefordert

Die Systeme der beruflichen Weiterbildung sind in den europäischen Staaten äußerst differenziert. Für Deutschland ist charakteristisch, dass die berufliche und die betriebliche Weiterbildung im Gegensatz zur Erstausbildung kaum der staatlichen Steuerung unterliegen. Vielmehr herrschen die Regeln des Marktes. Betriebliche Weiterbildung basiert oft auf Investitionsentscheidungen, bei denen Kosten und Nutzenerwartungen eine wesentliche Rolle spielen. Das ist unter anderem ein wesentlicher Grund für die Ausgrenzung von niedrig qualifizierten Arbeitnehmern. Marktprinzipien reichen demnach nicht aus, soziale Gerechtigkeit auch in der Weiterbildung für alle Gesellschaftsmitglieder zu sichern. Hier ist staatliches Handeln in Form einer aktiven Weiterbildungspolitik gefragt, die sowohl Anreize schafft als auch regulierend wirkt.

EU orientiert auf flexible Zugänge

Neben den bildungsbiografischen Hürden wird die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung durch andere Zugangsbarrieren behindert. So ist die Beteiligung an bestimmten Maßnahmen nicht selten nur auf der Grundlage von zertifizierten Abschlüssen möglich. Deshalb sollte, nach Auffassung des Rates der EU, spätestens 2015 damit begonnen werden, einzelstaatliche Verfahren für die Anerkennung und Validierung des nicht formalen und informellen Lernens zu entwickeln. Bei diesen Verfahren sollten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen als solche im Mittelpunkt stehen, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erworben wurden. So finden auch Menschen Zugang zur beruflichen Weiterbildung, die ihre Kompetenzen im Rahmen der Erwachsenenbildung im weiteren Sinne, der Berufspraxis oder der Freiwilligenarbeit erworben haben.

Plakat Brandenburger Bildungsscheck
Der Brandenburger Bildungsscheck ist ein Beitrag der Landesregierung, den Anteil Erwachsener an der beruflichen Qualifizierung zu steigern

Hilfen durch Beratungsdienste

Gerade bildungsunerfahrene Menschen fällt es nicht leicht, die eigene Berufsbiografie zu planen und Übergangsprozesse zu bewältigen. Deshalb sollten Angebote für lebenslanges Lernen noch stärker als bisher mit Orientierungs- und Beratungsdiensten verknüpft werden. Ein gemeinsames europäisches Ziel besteht darin, „leicht zugängliche und sehr gute Informations- und Beratungsangebote“ bereitzustellen, die es den Bürgern ermöglichen, fundierte Entscheidungen bei der Gestaltung ihrer Lern- und Berufswege zu treffen.

Brandenburg ist aktiv

Die Maßnahmen der Landesregierung in Brandenburg zur Förderung der beruflichen Weiterbildung binden sich in die beschäftigungs-, wirtschafts- und bildungspolitischen Strategien auf EU-Ebene ein. Mit dem Ziel der Stärkung ihrer Beschäftigungsfähigkeit werden z. B. bildungsbenachteiligte Erwachsene aus europäischen und Mitteln des Landeshaushaltes bei der Erhöhung ihrer Grundbildung unterstützt.

Auch mit dem für 2012 geplanten komplexen Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung soll zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten im Land Brandenburg beigetragen werden. Weiterhin wird hier die Weiterbildung in Unternehmen entsprechend der betrieblichen Bedarfe gefördert. Es werden besondere Anreize zur Einbindung älterer Beschäftigter gesetzt. Das Element des Bildungsschecks, das auf den individuellen Kompetenzgewinn und Sicherung der beruflichen Situation zielt, wird mit der Ausdehnung einer entsprechenden Beratungsstruktur verbunden. Diese Begleitstruktur ist gerade auch für Bildungsbenachteiligte sinnvoll und erforderlich.

Der ESF 2014+

Die Europäische Kommission schlägt vor, Investitionen in Bildung, Qualifizierung und lebenslanges Lernen ab 2014 zu einer von vier Förderprioritäten des ESF zu machen. Im Verordnungsentwurf wird dabei berücksichtigt, dass die Grundlagen für lebenslanges Lernen, darin eingeschlossen die spätere Weiterbildungsbereitschaft bereits ab dem frühkindlichen Alter, in der Schule, in der Berufsausbildung und an der Hochschule geschaffen werden. So sollen Maßnahmen zum Beispiel auf die Förderung eines gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundar- bildung ausgerichtet sein - ein Ansatzpunkt für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in einer Strategie EU 2020.

Dr. Karin Rau, BBJ Consult AG

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Weitere Informationen auf den Internet-seiten des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg:
www.esf.brandenburg.de

Infos

  • Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung (2011-2020) als PDF-Datei auf den Internetseiten der Europäischen Kommission
  • Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (2011-2020) als PDF-Datei auf den Internetseiten der Europäischen Union 

ESF-Logo Land BrandenburgDas Arbeitspolitische Programm wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.

Die enge Zusammenarbeit aller ist gefragt

Wir müssen die Fähigkeit der beruflichen Bildung, auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren, verbessern. Um diese in das Berufsbildungsangebot langfristig zu integrieren, ist es erforderlich, die entstehenden Bereiche und Kompetenzen bzw. Fähigkeiten sowie die Veränderungen bei existierenden Berufen besser zu verstehen.

Die beruflichen Standards und (Aus-)Bildungsstandards, mit denen definiert wird, was von dem Inhaber eines Zertifikats oder Diploms erwartet wird, müssen wir zusammen mit den betreffenden Interessenträgern in regelmäßigen Abständen überprüfen. Dies umfasst eine engere Zusammenarbeit mit Interessenträgern, die im Bereich der Antizipation des Qualifikationsbedarfs aktiv sind, wie Vertreter der Berufsbereiche, Sozialpartner, einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft und Bildungs- und Ausbildungsträger.

Infos
Quelle: Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020