Themen - Nr. 5/2012

Zuwendungsempfänger · Projektpraxis

Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis (Teil 2)

Im Mittelpunkt dieses Teils steht die Projektplanung. Sie haben eine Idee für ein Projekt und beginnen, die Umsetzung zu konzipieren? Die Finanzplanung spielt in Ihrem Antrag eine ganz besondere Rolle.

Für die Antragstellung ist neben der inhaltlichen Konzeption des Projektes auch eine detaillierte Finanzplanung notwendig. Informationen zur Förderfähigkeit einzelner Ausgaben finden Sie in den Fördergrundsätzen für das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 und der Anlage Honorarsätze. Hier werden die zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Einzelnen erläutert. In den Fördergrundsätzen findet sich außerdem eine Übersicht der wichtigsten Rechtsgrundlagen (s. a. Artikel hier, d. Red.).

Achten Sie besonders auf die Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen!

Zuwendungsverfahren

Der Ablauf des Zuwendungsverfahrens wird im Wesentlichen von den Vorgaben von § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den für die Bewilligungsstelle verbindlichen Verwaltungsvorschriften bestimmt. Richtlinien können die Verwaltungsvorschriften ergänzen beziehungsweise modifizieren, da hier speziellere Regelungen getroffen werden können.

Die voraussichtlichen Kassen-Einnahmen und -Ausgaben bilden die Grundlage für die Bewilligung. Die Antragsunterlagen müssen die erforderlichen Angaben zur Beurteilung der Notwendigkeit, Angemessenheit und Zusätzlichkeit der geplanten Ausgaben enthalten.

LASA-Internetseiten

Wenn Sie für Ihr Vorhaben die passende Förderung in Form einer Richtlinie oder eines Programms gefunden haben, können Sie auf den LASA-Internetseiten spezielle Informationen (z. B. Merkblätter, Arbeitshilfen) abrufen und die notwendigen Anlagen zum Antrag (z. B. den Finanzplan/Berechnungstabellen, Erklärungen, Bestätigungen etc.) herunterladen.

Der Finanzplan - Kernstück des Antrages

Die Etatplanung wird im Finanzplan in systematisierter Form dargestellt. Der Finanzplan ist in verschiedene Finanzplanpositionen gegliedert und ist das zentrale Dokument für die Prüfung Ihres Antrags. Der geprüfte Finanzplan wird Bestandteil Ihres Zuwendungsbescheides und ist, nachdem dieser entweder durch die Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist, Bestandskraft erlangt hat, für die Projektdurchführung verbindlich.

Für die Untersetzung der Finanzplanpositionen sind die Tabellenblätter Personal- und Sachausgaben vorgesehen. Aus den inhaltlichen Untersetzungen ergeben sich auch die Bezüge zum Konzept. So muss für jede Ausgabe ein zeitlicher und inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar sein. Und: Die Ausgaben müssen in ihrer Höhe angemessen sein.

Planansätze zu den Personal- und Sachausgaben müssen sich mit den Angaben der Untersetzungen berechnen und nachvollziehen lassen. Hier sollten Sie sich immer die Frage stellen, ob die Plausibilität des Finanzplanes auch für Dritte nachvollziehbar ist. Erst dann sollten die Daten in das Antragsformular übertragen werden. Im Finanzplan sind die zu erwartenden Einnahmen zur Finanzierung des Projektes zu berücksichtigen. Spezifische Festlegungen zur Finanzierung finden Sie in der Richtlinie oder im Förderprogramm.

Das Antragsformular

Die Formulare für die Kommunikation mit der LASA finden Sie auf der LASA-Website, auch die Anleitung zur Nutzung des LASA-Portals. Bitte folgen Sie den Hinweisen zur Einrichtung des Benutzerkontos und zur Navigation zum Antragsformular. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Call-Centers. Der Finanzplan entspricht der Grundstruktur des Antragsformulars (Gesamtausgaben, Gesamteinnahmen, Aufschlüsselung der beantragten Förderung). Die Daten des Finanzplans werden elektronisch an die LASA übermittelt. Mit der Unterzeichnung der postalisch einzureichenden ‚Kompaktseite‘ bestätigt der Zeichnungsberechtigte die Richtigkeit seiner Angaben und weitere rechtserhebliche Erklärungen.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Angaben in den Antragsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Weichen die Angaben im Antrag ab, kann das zu einer zeitkostenden Überarbeitung führen. Unvollständige Anträge, welche keine Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben zulassen, können nicht bewilligt werden, was den Projektbeginn eventuell verzögern würde. Beachten Sie auch, dass Zuwendungen nur gewährt werden dürfen, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Dirk Schulz,
LASA Brandenburg GmbH

 Seitenanfang

Infos
  • Arbeitspolitisches Programm Brandenburg auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH 
  • Anleitung zur Nutzung des Portals als PDF-Datei auf den Internetseiten der LASA
  • Call-Center der LASA:
    (03 31) 60 02-2 00
  • Fördergrundsätze für das Operationelle Programm Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2007 bis 2013 als PDF-Datei auf den Internetseiten zum ESF im Land Brandenburg

Beispiel einer Untersetzung

Im Projekt sind 4 Schulungen zum Thema Bewerbung mit einem Umfang von jeweils 5 Stunden durch Honorarkräfte geplant. Unter Nr. 6.2 der ESF-Fördergrundsätze und der Anlage Honorarsätze sind Honorarstufen für die maximale Höhe der Vergütung definiert. Für die Bestimmung der Planansätze kann z. B. eine Markterkundung durchgeführt werden. Wird dabei als Planansatz 20 Euro/Stunde ermittelt, ergibt sich als Untersetzung:
4 Schulungen, 5 Stunden zu 20 Euro/ Stunde ergeben 400 Euro. Im Finanzplan wird die Summe in der Finanzplanposition ‚Honorare‘ erfasst.