LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): News detail
Im Rahmen des Aktionsprogrammes ‘Aufholen nach Corona’ wurde ein neues Förderprogramm aufgelegt, das auf die Jugendfreiwilligendienste abzielt und die psychosozialen und schulischen Folgen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen abmildern soll. Gefördert werden zugelassene Träger gem. § 10 Abs. 1 JFDG sowie die in Brandenburg gem. § 10 Abs. 2 und bzw. 5 JFDG anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sowie des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Ziel der Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen FSJ- und FÖJ-Plätzen. Dadurch erhalten Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Chance sich zu orientieren und Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und sich somit den Einstieg in den Beruf bzw. das Studium zu erleichtern. Schnell noch beantragen: Antragsschluss ist bereits am 31. August 2021.
Infos
Alle Informationen zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste inklusive aller notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.