LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Der Vergabevermerk
Soweit Zuwendungsempfänger in einem geförderten Projekt Aufträge für Lieferungen und Leistungen vergeben, sind sie bei ihrer Auswahl der Vertragspartner nicht völlig frei. Vielmehr sind sie Regeln unterworfen.
Was ist bei der Einhaltung der Vergabevorschrift zu beachten?
Nach Nr. 6.3 der ESF-Fördergrundsätze und einem Verweis in die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sind die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) bei allen Förderungen zu beachten. Unter anderem ist nach § 20 VOL/A das Vergabeverfahren von Beginn zu dokumentieren, sodass Verfahrensstufen, Maßnahmen sowie die Begründung der Entscheidungen festgehalten werden. Einen Vergabevermerk muss der Zuwendungsempfänger ab einem geschätzten Auftragswert von 500,01 Euro netto anfertigen.
Was muss ein Vergabevermerk in etwa beinhalten?
Dieser Vergabevermerk muss zu verschiedenen Punkten Aussagen treffen, unter anderem:
Die eingeholten Angebote müssen folgende Angaben enthalten:
Internetangebote oder Angebote aus Katalogen sind daher nicht ausgeschlossen. Gefälligkeitsangebote bzw. offensichtlich überteuerte Vergleichsangebote werden von der LASA Brandenburg GmbH nicht akzeptiert.
Die Einhaltung der Vergabevorschriften ist für den Zuwendungsempfänger von großer Bedeutung. Bei Verstößen behält sich die LASA Brandenburg GmbH die Kürzung der Zuwendungsmittel vor.
Henning Vetter, LASA Brandenburg GmbH
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