LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Neues wagen

Neues wagen

Wie der Landesverband der ABS auf die Reform reagiert

Roman Zinter koordiniert die Arbeit des Brandenburger Landesverbandes der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften. In seinem Positionspapier beschreibt er die Auswirkungen der Reform auf die Mitgliedsbetriebe und wie diese darauf reagieren können.

Während in den Jahren 2009 und 2010 die Haushaltsmittel des Bundes für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach dem SGB II sogar konjunkturbedingt verstärkt wurden, fand ab dem Jahr 2011 eine Kehrtwende in der Bundesfinanzierung statt. Mit dem Sparpaket der Bundesregierung wurde der Etat von 2010 auf 2011 um 1,54 Mrd. Euro und von 2011 auf 2012 um weitere 0,88 Mrd. Euro reduziert. Verglichen mit 2010 stehen in diesem Jahr 39 Prozent weniger Mittel für die Eingliederung nach SGB II zur Verfügung.

Das hatte und hat ein massives Wegbrechen aller Instrumente in der Arbeitsförderung zur Folge. Im Land Brandenburg wurde der Einsatz aller Förderinstrumente nach dem SGB II, ohne Einmalleistungen und Berufsausbildungsbeihilfen, von ca. 41.600 Förderfälle im Dezember 2010 auf rd. 25.800 Förderfälle im Dezember 2011 verringert. Allein der Anteil öffentlich geförderter Beschäftigung ging binnen Jahresfrist um 8.900 Plätze zurück. Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung entfiel sogar jeder 2. Platz.

Trotz konjunkturellen Aufschwungs ist im Ergebnis dieser Förderpolitik der Anteil langzeitarbeitsloser Menschen in Brandenburg gewachsen, wir konstatieren 29.000 Langzeitarbeitslose unter den landesweit knapp 100.000 Arbeitslosen im SBG II zum Jahresende 2011.

Der drastische Einbruch der öffentlich geförderten Beschäftigung schlug sich auch in der Tätigkeit der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften (ABS) nieder. Zum Jahresende 2011 hatten Kürzungen in vergleichbarer Größe bei unseren Mitgliedsunternehmen stattgefunden. Die Folge war und ist ein drastischer Abbau von Stammpersonal. Gleichwohl versuchen unsere Mitglieder, qualifiziertes Fachpersonal zu halten.

Sie gehörten 2004 zu den ersten Ein-Euro-Jobbern - in den Werkstätten der BAS in der Stadt Brandenburg reparierten sie Fahrräder und fertigten Informationstafeln für öffentliche Wanderwege
Sie gehörten 2004 zu den ersten Ein-Euro-Jobbern - in den Werkstätten der BAS in der Stadt Brandenburg reparierten sie Fahrräder und fertigten Informationstafeln für öffentliche Wanderwege

Sozialer Arbeitsmarkt in Gefahr

Die quantitative Bedeutung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist geschrumpft. Darüber hinaus sehen wir die Grundgedanken eines ‚Sozialen Arbeitsmarkts‘ in grundlegender Gefahr! Das machen wir an folgenden Aspekten der Reform aus:

  1. Die Nachrangigkeit des Einsatzes von öffentlich geförderter Beschäftigung wurde ausdrücklich verschärft.
  2. Die Instrumente wurden zusammengefasst in Arbeitsgelegenheiten, die nur noch in der Mehraufwandsvariante möglich sind und in die Förderung von Arbeitsverhältnissen als einzig verbliebenes sozialversicherungspflichtiges Instrument für schwer vermittelbare Arbeitslose.
  3. Die Inhalte der Arbeitsgelegenheiten wurden auf den Arbeits- und Anleitungsansatz verknappt, Qualifizierungen im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sind nicht mehr möglich.
  4. Der Förderansatz für sozialversicherungspflichtige Arbeit wurde auf einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich reduziert.

Außerdem ist die unmittelbare Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zum alles bestimmenden Handlungsansatz aufgestiegen. Es ist aber eine Mär zu glauben, dass es bei allen Arbeitslosen möglich ist, sie unmittelbar in Arbeit zu vermitteln.

Traditionelle Beschäftigungsalternativen erhalten

An erster Stelle geht es für Träger deshalb darum, traditionelle Beschäftigungsalternativen in einem angemessenen Umfang zu erhalten,  und das nicht aus Selbstzweck, sondern mit Blick auf die Zielgruppe schwer vermittelbarer arbeitsloser Personen.

Als Konsequenz aus der Instrumentenreform müssen Angebote, beispielsweise soziale und vermittlungsorientierte Beratung und Unterstützung, welche bisher die öffentlich geförderte Beschäftigung begleiteten, durch die Träger neu aufgestellt werden. Es müssen dabei ausschreibungsfähige oder zertifizierte Angebote zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung entwickelt werden, welche die Jobcenter in Verbindung mit den neuen Arbeitsgelegenheiten fördern können.

Inhaltlich arbeiten wir mit unseren Mitgliedsunternehmen beispielsweise daran, Methoden zu operationalisieren, die die Beschäftigungsfähigkeit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern noch gezielter entwickeln. Mit ‚KomPass‘ haben wir dazu ein Konzept erstellt, das jobzielorientierte Kompetenzfeststellung und -dokumentation im Rahmen öffentlich finanzierter Arbeit ermöglicht.

Aktivitäten außerhalb des direkten Förderbezugs

Die ABS sollten nach unserer Auffassung ihre Aktivitäten im SGB-II–Bereich in Zukunft durch Initiativen außerhalb des direkten Förderbezuges verstärken. Der Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften (BLV ABS) möchte als Dienstleister für seine Mitgliedsunternehmen die Organisationsentwicklung in den ABS mitgestalten und fördern.

Der BLV ABS wird seine Mitglieder strategisch dabei unterstützen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auszubauen. Unsere Überlegungen gehen in zwei Richtungen. Wir wollen das soziale Unternehmertum fördern und den Gesellschaften helfen, ihre sozialbetrieblichen Strukturen zu stärken. In Zukunft sollten die Gesellschaften ihre Integrationsangebote für arbeitsmarktferne Arbeitslose erweitern, indem sie diese in eigenen sozialwirtschaftlichen Betriebsteilen wirtschaftsnah beschäftigen. Hierfür wird auch eine wichtige Rolle spielen, wie die Jobcenter die neue ‚Förderung von Arbeitsverhältnissen‘ nach § 16e SGB II, die ja sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördert, künftig anwenden. Abzuwarten ist, wie das Land unseren Vorschlag bewertet, das Landesprogramm ‚Arbeit für Brandenburg‘ in diese Entwicklung stärker einzubinden.

Darüber hinaus wollen wir, dass unsere Mitgliedsgesellschaften ihre kommunalen und betrieblichen Kooperationsnetzwerke noch stärker nutzen. Beabsichtigt ist, dass sie ihre Produkte und Dienstleistungen aus der Arbeitsförderung, wie z. B. ‚Vitalitätsmanagement für Arbeitslose‘ auf Betriebe und Kommunen übertragen und beispielsweise Arbeitsaufnahmen damit unterstützen. Das kann nach unserer Auffassung dann auch wieder Fördermöglichkeiten nach § 16f SGB II, also die Freie Förderung, berühren.

Roman Zinter,
Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften

Träger sollten zukünftig verstärkt Angebote zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen entwickeln, empfiehlt der BLV ABS - in Projekten, die über das Regionalbudget gefördert werden, wie hier in der Stadt Frankfurt (O), werden vorgeschaltete Aktivierungsphasen schon erprobt
Träger sollten zukünftig verstärkt Angebote zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen entwickeln, empfiehlt der BLV ABS - in Projekten, die über das Regionalbudget gefördert werden, wie hier in der Stadt Frankfurt (O), werden vorgeschaltete Aktivierungsphasen schon erprobt

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Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften e. V., Roman Zinter, Tel.: (0 33 02) 49 98 04 02, E-Mail: blv-ev@t-online.de

Das neue Zulassungsverfahren für Träger und Maßnahmen

Ab dem 1. Januar 2013 bedürfen Träger einer Trägerzulassung, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Kapitel des SGB III durchzuführen. Bei Gutscheinmaßnahmen, etwa Maßnahmen der beruflichen Bildung, die über den Bildungsgutschein in Anspruch genommen werden, gilt keine Übergangsfrist: Träger, die eine Gutscheinmaßnahme anbieten wollen, benötigen schon ab Maßnahmebeginn eine Träger- und eine Maßnahmezulassung.

Das Bundesarbeitsministerium hat für BRANDaktuell dargelegt, wann eine Zulassung erforderlich ist und welcher Art die Anforderungen sind, die an Träger und Maßnahmen gestellt werden.

Infos
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