LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Arbeiten an der Reform der Kohäsionspolitik

ESF 2014-2020

Arbeiten an der Reform der Kohäsionspoliik

Das Positionspapier des Bundesrates fordert eine angemessene Mittelausstattung für die europäische Kohäsionspolitik und der Rat der EU will die ESF-Investitionspriorität ‚Aktive Eingliederung‘ konkretisieren.

Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2012 das Positionspapier - ein halbes Jahr nach seiner ersten umfassenden Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen zum Förderzeitraum 2014-2020. Auf der Grundlage des erreichten Standes der laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene weisen die Bundesländer nochmals auf ihnen wichtige Aspekte hin. Von zentraler Bedeutung dabei ist, dass die Debatten nicht nur die fondsspezifischen Regelungen betreffen, sondern in engem Zusammenhang mit der Festlegung des EU-Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020 geführt werden.

Angemessene Mittelausstattung gefordert

Der Bundesrat fordert, eine angemessene Mittelausstattung für die europäische Kohäsionspolitik aufrechtzuerhalten. Eventuell dennoch notwendige Kürzungen dürften nicht einseitig zulasten der Regionskategorien gehen, denen die deutschen Länder künftig zugeordnet werden.

Bekräftigt wird auch der Standpunkt, dass die Planung und die Durchführung der Strukturfondsförderung nicht instrumentalisiert werden dürfe, um Ziele oder Strategien anderer Politikbereiche durchzusetzen. Der Bundesrat befürchtet das zum Beispiel für allgemeine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Forderungen aus den länderspezifischen Empfehlungen oder den nationalen Reformprogrammen.

Außerdem tritt der Bundesrat dafür ein, den ‚Gemeinsamen Strategischen Rahmen‘ (GSR) im Zuge des regulären Gesetzgebungsverfahrens mit den Verordnungen zu verabschieden. Das Planungsdokument GSR soll auf europäischer Ebene zentrale Aktionen für den Strukturfondseinsatz in den Mitgliedstaaten festlegen und die Koordinierung zwischen den Fonds unterstützen. Die EU-Kommission will das Planungsdokument als abgeleiteten Rechtsakt selbst beschließen. Dagegen argumentieren die Bundesländer, dass die Verordnungen die entscheidenden Rechtsakte für den Einsatz der Strukturfonds seien und der GSR wegen seiner zentralen Funktion auch hier einzuordnen sei.

Zu einem weiteren kritischen Thema gehört auch die Ablehnung des Akkreditierungssystems der Mittelverwaltung, mit dem der Kompetenznachweis durch eine dritte unabhängige Stelle geregelt werden soll. Abgelehnt wird auch die leistungsgebundene Reserve. Dabei handelt es sich um Strukturfondsgelder, die erst nach dem Erreichen von Etappenzielen ausgezahlt werden sollen. Dies könnte aus Sicht des Bundesrats zu zurückhaltenden Planungen führen. Bei beidem werden potenzielle Risiken für die qualitativ anspruchsvolle und effiziente Vorbereitung und Durchführung des Strukturfondseinsatzes gesehen. Der Bundesrat lobte außerdem die bisherige gute Zusammenarbeit und das gemeinsame Vorgehen von Bundesregierung und Bundesrat. Er erwartet, dass dies fortgeführt wird.

ESF-Investitionspriorität ‚Aktive Eingliederung‘ konkretisiert

Auf europäischer Ebene hat der Rat der EU bereits Fortschritte in der Meinungsbildung zu den Vorschlägen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 erzielt. Die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten ist schwierig, weil sämtliche Einigungen unter dem Vorbehalt des noch nicht beschlossenen EU-Finanzrahmens 2014 bis 2020 stehen.

Um angesichts der komplexen Aufgabe vorwärtszukommen, wurden unter der dänischen Präsidentschaft thematische Blöcke bearbeitet (s. Artikel i. d. H., die Red.). So verständigten sie sich im April 2012 zu sechs Blöcken und im Juni zu weiteren vier. Dabei wurde beispielsweise im Block ‚thematische Konzentration‘ unter anderem die von der Kommission vorgeschlagene ESF-Investitionspriorität ‚Aktive Eingliederung‘ durch den Zusatz ‚insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit‘ konkretisiert.

Die Gespräche im EU-Rat werden in den kommenden Monaten unter zyprischer Präsidentschaft fortgesetzt.   

Raul Skorubski, BBJ Consult AG

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Infos

Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für die EU-Verordnung zu den Fonds (Drucksache 365/12) als
PDF-Datei auf den Internetseiten des Bundesrates

Brandenburg übernimmt Vorsitz der Europaministerkonferenz

Das Land Brandenburg hat zum 1. Juli 2012 für ein Jahr den Vorsitz der Europaministerkonferenz (EMK) der deutschen Länder übernommen. Diese besteht seit 1992, um der Bedeutung der Europäischen Union für die Länder Rechnung zu tragen.

Einen Schwerpunkt des Brandenburger Vorsitzes wird die Kohäsionspolitik bilden. „Der Rahmen für die nächste Förderperiode von 2014 bis 2020 wird jetzt in Brüssel abgesteckt. Wichtig ist, dass bei der Ausgestaltung des Mittelfristigen Finanzrahmens die Interessen der Länder berücksichtigt werden. Für Brandenburg, das aus der EU-Höchstförderung herausfallen wird, bedeutet das die Sicherung der substanziellen Mittel und deren thematische Konzentration“, sagte Wirtschafts- und Europaministers Ralf Christoffers nach der erstmals von ihm geleiteten Sitzung der Europaministerkonferenz in Berlin.

Wichtig sei zudem, dass es einheitliche Übergangsregelungen für die Strukturfonds und den Landwirtschaftsfonds geben werde. Außerdem sollten Synergien zwischen der Kohäsions- und Agrarpolitik und der Forschungspolitik hergestellt werden.  (em)