LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Ziel ist die ordnungsgemäße ESF-Umsetzung

Förderprogrammumsetzung

Ziel ist die ordnungsgemäße ESF-Umsetzung

Die EU-Kommission soll Verbesserungen in den nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystemen durchsetzen.

Der Europäische Rechnungshof schätzt ein, dass die EU-Kommission bei festgestellten Mängeln in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten für die Strukturfonds zwar angemessene Maßnahmen trifft, aber deren Umsetzung langwierig ist. Zudem hat die Kommission nach Auffassung des Hofes nur in relativ wenigen Fällen ein hohes Maß an Sicherheit darüber erlangen können, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme nach den eingeleiteten Veränderungen wirksam funktionierten.

Prüfung ist Aufgabe des Europäischen Rechnungshofes

Es ist die Aufgabe des Europäischen Rechnungshofes (EuRH), die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der EU-Einnahmen und -Ausgaben zu prüfen und sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu überzeugen. In einem Sonderbericht hat er im April 2012 die Ergebnisse einer auf die Strukturfonds bezogenen Überprüfung veröffentlicht.

Der EuRH hatte eine Stichprobe von 40 Programmen mit einem Finanzumfang von insgesamt 43,1 Mrd. Euro untersucht. Die Zufallsstichprobe basiert auf den 210 Programmen der EU-Mitgliedstaaten (97 ESF-Programme, 113 EFRE-Programme), bei denen von 2006 bis 2008 erhebliche Mängel aufgedeckt worden waren. Aus Deutschland war lediglich ein saarländisches Programm dabei.

Maßstab der Prüfung

Die Prüfung konzentrierte sich auf drei Fragen: Hat die Kommission angemessene Korrekturmaßnahmen eingeleitet, um bekannt gewordene Mängel der innerstaatlichen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu beheben? Sind diese Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt worden? Kann die Kommission in hinreichendem Maße sicher sein, dass die Gründe für die jeweiligen Beanstandungen tatsächlich beseitigt worden sind und die Systeme nun wirksam funktionieren?

In seinen Schlussfolgerungen stellt der EuRH fest, dass bei entdeckten Mängeln systematisch Korrekturmaßnahmen eingeleitet worden sind. In 90 Prozent der Fälle habe die EU-Kommission angemessen reagiert. Allerdings dauerte die Umsetzung sämtlicher Korrekturmaßnahmen durchschnittlich 30 Monate. Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, die den ESF verwaltet, benötigte im Durchschnitt weniger Zeit (27 Monate) als die Generaldirektion Regionalpolitik (32 Monate). Verantwortlich für die Verfahrensverzögerungen waren in Bezug auf die 40 Programme in 35 Prozent der Fälle die Mitgliedstaaten, lediglich in 5 Prozent die Kommission und in weiteren 39 Prozent beide Seiten. Für 21 Prozent der Fälle wurden prompte Reaktionen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verzeichnet.

Die Verfahrensdauer für Korrekturmaßnahmen soll verkürzt werden.

Nach Einschätzung des EuRH gelang es der Kommission gut, die ordnungsgemäße Anwendung von Finanzkorrekturen, das heißt von finanziellen Sanktionen, zu gewährleisten. Weniger gut gelang es ihr jedoch, Sicherheit dafür zu erlangen, dass die Mängel der innerstaatlichen Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die von ihr veranlassten Finanzkorrekturen und/oder systemverbessernden Maßnahmen behoben wurden. Nur für 28 Prozent der Programme bezeichnet der EuRH das erreichte Maß an Sicherheit als hoch, für 34 Prozent als mittel und für 38 Prozent als niedrig. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass die Kommission im Jahr 2010 zehn Systeme der für den Förderzeitraum 2007-2013 entwickelten Nachfolgeprogramme erneut negativ beurteilt hat. Darüber hinaus sieht er weiteren Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Stabilisierung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den aktuellen Zeitraum auf einem guten Qualitätsniveau.

Auf Grundlage der getroffenen Feststellungen empfiehlt der EuRH unter anderem, die Verfahrensdauer von der Mängelaufdeckung bis zur Umsetzung der Korrekturmaßnahmen zu verkürzen sowie in der Diskussion um die künftige Kohäsionspolitik auch die Regelungen zu Finanzkorrekturen mit dem Ziel zu überprüfen, sie wirksamer zu gestalten.

Raul Skorubski, BBJ Consult AG

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Infos

Den Sonderbericht Nr. 3/2012 des EuRH finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten des Europäischen Rechnungshofes.

Strukturfondsmittel: EU-Haushalt wird in Brandenburg umgesetzt

Auf die Strukturfonds entfällt im Haushalt der Europäischen Union rund ein Drittel der Mittel. Für Förderungen stehen im Zeitraum 2007 bis 2013 EU-weit 76,6 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 200,3 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Umgesetzt werden die europäischen Mittel in Verantwortung der Behörden der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat sich zu vergewissern, dass dabei die Brüsseler Vorgaben, die ein funktionierendes Verwaltungs- und Kontrollsystem einschließen, eingehalten werden und so die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel sichergestellt ist. Denn die Kommission ist verantwortlich für die Ausführung des EU-Haushalts.

Aus dieser Konstellation resultierende Anforderungen sind bei der Konzeption der Förder- und Abrechnungsverfahren vor Ort zu beachten und wirken sich auch auf die ESF-Umsetzung im Land Brandenburg aus.