LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Sanktionierung von Vergabeverstößen

Wer Verstöße riskiert, muss mit Strafen rechnen.
Wer Verstöße riskiert, muss mit Strafen rechnen.

ESF-Zuwendung

Sanktionierung von Vergabeverstößen

Empfänger einer Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg müssen häufig für den Zuwendungszweck Aufträge an Dritte vergeben. Bei der Auswahl des Vertragspartners und der Dokumentation des Verfahrens können die Zuwendungsempfänger jedoch nicht frei entscheiden. Vielmehr sind sie an die Einhaltung von Vergabevorschriften gebunden. Diese Vorschriften sind in Nr. 6.3 der ESF-Fördergrundsätze festgehalten, welche unter anderem auf die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung verweisen. Der Zuwendungsempfänger muss sich im Klaren sein, dass Verstöße gegen diese Vorschriften Sanktionen nach sich ziehen.

Fallgruppen für Sanktionen

Zur Sanktionierung der Verstöße gegen die Vergabevorschriften muss sich die LASA Brandenburg GmbH an den Leitlinien der EU-Kommission Nr. 1 und 2 (s. Infos) orientieren. Für die Zuwendungsempfänger spielen folgende Fallgruppen eine Rolle.

Weitere Fälle und Rechtsfolgen können Sie den Leitlinien der EU-Kommission entnehmen.

Henning Vetter, LASA Brandenburg GmbH

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