LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Änderungen beim Bildungsscheck seit Juli 2012

Weiterbildung

Änderungen beim Bildungsscheck seit Juli 2012

Logo BildungsscheckBrandenburg-FahneMit Inkrafttreten der Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) im Juli 2012 trat auch eine Änderung beim Bildungsscheck in Kraft.

Die bereits ausgestellten Bildungsschecks können nach der alten Förderung noch eingelöst bzw. abgerechnet werden, wenn die Weiterbildung, für die der Bildungsscheck ausgestellt wurde, bis zum 30. Juni 2013 beendet ist. Der Weiterbildungsanbieter muss diesen Bildungsscheck bis spätestens zum 31. Dezember 2013 bei der LASA abrechnen. Den Bildungsscheck nach der neuen Weiterbildungsrichtlinie können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einmal pro Kalenderjahr beantragen, wenn

Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen, die mindestens 715 Euro kosten, beantragt werden. Jeder muss sich an den Kosten mit 30 Prozent beteiligen. Der Antrag ist online vom Interessierten bzw. von der Interessierten selbst zu stellen.

Bitte beachten Sie, eine verbindliche Anmeldung beim Weiterbildungsunternehmen oder der Beginn der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen!  (kr)

Infos

Die Details zur Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.