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KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

Mittwoch, 13. Januar 2021 | Kategorie: Förderung

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirt-schaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30. Juni 2021. Damit können Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.

Der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


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