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Neues Maßnahmenprogramm für nachhaltige Verwaltung beim Bund

Dienstag, 21. September 2021 | Kategorie: Gesetze

‘Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen’: Der Titel des auf Basis einer Fassung von 2015 weiterentwickelten Maßnahmenprogramms der Bundesregierung bringt den Inhalt auf den Punkt. Für zehn Bereiche des Verwaltungshandeln wurden strenge Nachhaltigkeitsvorgaben definiert, mit dem Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren.

Die Nachhaltigkeitsvorgaben reichen vom Druckerpapier bis zum Heizen der Gebäude. Neu im kürzlich vom Kabinett gebilligten, neuen Maßnahmenpaket sind die Bereiche ’Fortbildung für nachhaltige Entwicklung’ und ‘Gesundheit’, womit die soziale Dimension des Programms verstärkt wurde. Um Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln breitestmöglich zu etablieren, sind die Bundesministerien angehalten, z.B. auch gegenüber (zu mindestens 50 Prozent) institutionell geförderten Zuwendungsempfangenden auf die Beachtung des Programms hinzuwirken.

Infos
Ausführliche Informationen zu den neuen Nachhaltigkeitsvorgaben in der Bundesverwaltung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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