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Arbeitslosmeldung jetzt auch digital möglich

Freitag, 14. Januar 2022 | Kategorie: Digitalisierung

Mit dem neuen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen wichtigen Schritt in Sachen Digitalisierung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unternommen. Neben der persönlichen Vorsprache gibt es jetzt auch eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung, die sich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zunutze macht.

Bereits heute können verschiedenste Leistungen bei der BA online beantragt werden, wie z. B. das Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag des Arbeitslosengeld II. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) muss zur vollständigen Umsetzung des OZG bis Ende 2022 insgesamt 250 Verwaltungsleistungen digitalisieren, sodass alle Anspruchsberechtigten ihre Sozialleistungen künftig unbürokratisch und zeitgemäß abrufen können.

Infos
Ausführliche Informationen finden Sie zusammengefasst auf den Internetseiten des MBAS.


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