Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer:
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 10.12.2010 in der Fassung vom 13.12.2011 gilt bis 30.06.2012
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)

Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 2 vom 19.01.2011

Was wird gefördert

1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) mit 300 bis 3.000 EUR pro Teilnehmer,
2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) mit 300 bis 10.000 EUR pro KMU.

Darüber hinaus ist die Förderung von Kinderbetreuungsausgaben während der Qualifizierung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten möglich.

Die Qualifizierungsbedarfe müssen aus einer gültigen Qualifikatonsbedarfsanalyse (QBA) hervorgehen. Ein Muster dafür sowie die zu führenden Teilnehmerlisten können Sie bereits im Vorfeld einer Antragstellung herunterladen, ausfüllen und später mit dem Online-Antrag im Portal an die LASA schicken (siehe rechts unter "Downloads"!).

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung beim Bildungsanbieter vor Erhalt des Zuwendungsbescheides der LASA eine Förderung ausschließt!

Eigenbeteiligung

Die beteiligten KMU müssen mindestens 30 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern.

Bildungsanbieter

Die Organisationsträger und Bildungsanbieter müssen über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden.

Hinweise und Downloads

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen und höchstens 12 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn elektronisch über das LASA-Portal eingereicht werden.

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in KMU vom 10.12.2010 in der Fassung vom 13.12.2011 gilt bis 30.06.2012 (PDF)

Checkliste zur Antragstellung (PDF)

Checkliste/Hinweise für Zuwendungsempfänger (PDF)

Hinweise zur Qualitätssicherung bei Organisationsträgern und Bildungsanbietern (PDF)

Sollten sich Fragen insbesondere zu den Systemen der Qualitätssicherung ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen in den Regionalbüros für Fachkräftesicherung in Ihrer Nähe!

Handbuch der EU zur KMU-Definition (PDF)

Online-Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das LASA Portal. Bevor Sie das Antragsformular im LASA Portal aufrufen können, müssen Sie Ihre Stammdaten (Unternehmensdaten) über das Portal an die LASA übermitteln. Erst dann ist der Zugang zum Antrag freigeschaltet.

Anleitung zur Nutzung des LASA Portals (PDF)

Bitte laden sie hier vor Antragstellung folgende Anlagen herunter!
Diese Anlagen müssen ausgefüllt mit dem Online-Antrag übersendet (z. B. als Dateianhang bzw.  eingescannt) werden.

Anlagen zur Antragsstellung

Qualifikationsbedarfsanalyse-QBA nach 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie (Word)

Teilnehmerliste für 2.2.1 der Richtlinie, bei Antragstellung durch KMU (Excel)

Teilnehmerliste für 2.2.1 der Richtlinie, bei Antragstellung durch Organisationsträger (Excel)

Teilnehmerliste für 2.2.2 der Richtlinie (Excel)

"De minimis"-Erklärung (Word)

Nur bei Antragstellung durch einen Organisations-/Bildungsträger (bei Beantragung von 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie):

Angaben zu den beteiligten Unternehmen (Word)

Erklärungen der beteiligten Unternehmen (Word)

Finanzplan 2012-2015 (Excel) 

Zum LASA Portal

Anlagen zum Verwendungsnachweis

Muster-Sachbericht (Word)

Muster Anwesenheits-/ Teilnehmerliste (Excel)

Muster Ausgabenliste/Zahlenmäßiger Nachweis, wenn Antragsteller ein KMU ist (Excel)