Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer:
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 10.12.2010 in der Fassung vom 13.12.2011 gilt bis 30.06.2012
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 2 vom 19.01.2011
Was wird gefördert
1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) mit 300 bis 3.000 EUR pro Teilnehmer,
2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) mit 300 bis 10.000 EUR pro KMU.
Darüber hinaus ist die Förderung von Kinderbetreuungsausgaben während der Qualifizierung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten möglich.
Die Qualifizierungsbedarfe müssen aus einer gültigen Qualifikatonsbedarfsanalyse (QBA) hervorgehen. Ein Muster dafür sowie die zu führenden Teilnehmerlisten können Sie bereits im Vorfeld einer Antragstellung herunterladen, ausfüllen und später mit dem Online-Antrag im Portal an die LASA schicken (siehe rechts unter "Downloads"!).
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung beim Bildungsanbieter vor Erhalt des Zuwendungsbescheides der LASA eine Förderung ausschließt!
Eigenbeteiligung
Die beteiligten KMU müssen mindestens 30 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern.
Bildungsanbieter
Die Organisationsträger und Bildungsanbieter müssen über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden.



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