Projektträger · SGB II/SGB III
AZAV: Träger- und Maßnahmezulassung
Am 02.04.2012 trat die ‚Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung‘ (AZAV) in Kraft. Sie regelt die im Zuge der Instrumentenreform eingeführte Akkreditierung für arbeitsmarktpolitische Träger.
Auf einer Veranstaltung informierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. Akteure von Projektträgern, wie und wo sie die Akkreditierung durchführen können. Denn nach Ablauf einer Übergangsfrist (31.12.2012) wird die Zulassung für Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen obligatorisch.
Wichtig für kleinere Träger ist, dass sie sich nicht für das gesamte Spektrum, sondern auch nur für einzelne Teilbereiche, wie ‚Aktivierung und berufliche Eingliederung‘, ‚Berufsvorbereitung‘ oder ‚berufliche Weiterbildung‘, akkreditieren können. Außerdem ist eine regionale Begrenzung möglich. (em)