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Ausgabe Nr. 02/2014 vom 24.01.2014Unser Inhalt
Landesanerkennungsgesetz in KraftAm 1. Januar 2014 ist das „Brandenburgische Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BbgBQFG) in Kraft getreten. Es soll die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbessern und regelt die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung ausländischer Abschlüsse für 28 Berufe, die auf Landesrecht beruhen. Es ergänzt damit das Anerkennungsgesetz des Bundes. Der Artikel 1 enthält z. B. nicht reglementierte schulische Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse in Länderzuständigkeit (z. B. Assistentenberufe), bei denen es bisher keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung gab. Des Weiteren gilt das BbgBQFG zum Beispiel für die Sozialberufe und für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Erste Anlaufstelle für Informationen und Beratung ist das IQ-Netzwerk Brandenburg beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Infos
Befragung von Bürgern und Unternehmen zur EU-FörderpolitikDie EU leistet mit ihrer Förderpolitik einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Landes. Doch wissen die Bürger und Unternehmen das überhaupt? Antworten darauf gibt eine im Jahr 2013 durchgeführte Befragung. Demnach ist gut die Hälfte der Befragten der EU gegenüber positiv eingestellt, nur knapp jeder siebte Brandenburger hält von der EU nicht viel. Gegenüber der EU-Förderpolitik sind die Befragten 2013 etwas skeptischer eingestellt: 38 Prozent antworteten positiv, rund jeder Vierte negativ. Außerdem wissen 75 Prozent der Befragten, dass Brandenburg EU-Förderungen erhält – und 85 Prozent sagen auch, dass sie davon profitieren. Bei den Unternehmen wissen fast alle, dass Brandenburg EU-Förderungen erhält (91 Prozent) und sie halten dies auch für notwendig (90 Prozent). Schließlich profitiert das Land für 93 Prozent der befragten Unternehmen von diesen Geldern.
Startschuss für das neue EU-Bildungsprogramm Erasmus+Am 16. Januar 2014 hat EU-Kulturkommissarin Androulla Vassiliou in Athen offiziell das neue EU-Bildungsprogramm Erasmus+ gestartet. Mit dem neuen Programm sollen mehr als vier Millionen Menschen in den nächsten sieben Jahren unterstützt werden, im Ausland zu studieren, sich weiterzubilden, Arbeitserfahrung zu sammeln oder Freiwilligenarbeit zu leisten. Insgesamt 14,7 Mrd. Euro stehen dafür bereit. Das sind 40 Prozent mehr als in der vorherigen Förderperiode. Erstmals sollen im Rahmen von Erasmus+ Masterstudenten Studiendarlehen erhalten und mehr als 500.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst leisten oder an einem Jugendaustausch teilnehmen. Im Hochschuljahr 2011/2012 absolvierten mehr als 250.000 Studenten mit dem Erasmus-Programm einen Teil ihres Hochschulstudiums oder ein Praktikum im Ausland. Die meisten von ihnen kamen aus Spanien (39.545 Studenten) gefolgt von Deutschland mit 33.363 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das beliebteste Zielland war ebenfalls Spanien mit 39.300 Erasmus-Teilnehmern. Infos
Das Europäische Jahr 2014 setzt die Aktionen von 2013 fortVor dem Hintergrund der Wahlen zum Europäischen Parlament entschloss sich die EU-Kommission kein neues Thema für das Europäische Jahr 2014 festzulegen. Stattdessen soll das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger fortgesetzt werden. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage antwortete der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso: „Bei den Vorgesprächen mit den Interessenvertretern wurden verschiedene Vorschläge für die Themenstellung des Europäischen Jahres 2014 unterbreitet. Abgesehen von ihren eigenen Vorschlägen konnten sich die Interessenvertreter auf kein spezifisches Thema einigen. Angesichts dieser Tatsache … hält es die Kommission für angemessener, die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 auch 2014 fortzuführen. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 war ein Erfolg und viele dieser Maßnahmen sind wichtig für die demokratische Mitwirkung und die Einbindung der Bürger in die Gestaltung der EU Politik.“ Infos
Bewerbungsfrist endet: Beste Unternehmerin des Landes Brandenburg gesuchtDie Bewerbungsfrist für den Preis "Unternehmerin des Landes Brandenburg 2014" endet in der nächsten Woche. Arbeits- und Frauenminister Günter Baaske ruft Unternehmerinnen und Gründerinnen auf, sich noch bis zum 31. Januar 2014 zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäfte führen, Kleinstunternehmerinnen sowie Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen. Aber auch Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger können weiterhin Unternehmerinnen für den Preis vorschlagen. Vergeben werden drei Preisgelder in Höhe von 3.000, 1.000 und 500 Euro. Außerdem gibt es einen 500-Euro-Sonderpreis für Solo-Unternehmerinnen. Der Preis wird im Rahmen des 9. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages (UGT) am 12. März 2014 in der Potsdamer Staatskanzlei durch Ministerpräsident Dietmar Woidke verliehen. Infos
5 Fragen - 5 Antworten: Der Regionale Lotsendienst in CottbusIn der Artikelserie "5 Fragen - 5 Antworten" kommen Projektträger zu Wort, die den ESF nutzen. Dieses Mal wurde Andrea Behrends interviewt. Sie leitet das Projekt 'Regionaler Lotsendienst' des IHK-Bildungszentrum Cottbus. Im Projekt werden Gründungsinteressierte aus der Region Cottbus für die Gründung einer Existenz vorbereitet und befähigt. Die Unterstützung erfolgt auf zwei Wegen - über ein Assessment und eine sich daran anschließende qualifizierende Beratung.
Neue Förderrichtlinie zur Unterstützung von SozialpartnerschaftenDie Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung von Projekten und Erfahrungsaustauschen für Sozialpartnerschaften gilt bis 31. März 2015. Dem Ministerium geht es darum, demografischen Wandel zu gestalten und den Fachkräftenachwuchs zu sichern, gute und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, die unternehmerische Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu steigern und dabei Ressourcen zu sparen. Ein Schlüssel zur Bewältigung dieser Aufgaben liegt in der nachhaltigen Gestaltung der Arbeitsorganisation. Hierbei kommt den Sozialpartnern im Hinblick auf zukunftsweisende Tarifverträge, innovative Betriebsvereinbarungen und einer gemeinsamen, an Mitbestimmung orientierten, Gestaltung der Arbeitsbedingungen eine herausgehobene Bedeutung zu. Mit der Richtlinie werden Projekte zur Entwicklung der Arbeitsorganisation von Unternehmen und Erfahrungsaustausche gefördert. Anträge für Projekte zur Entwicklung der Arbeitsorganisation im Unternehmen können noch bis 31.März 2014 gestellt werden, für die Organisation der Erfahrungsaustausche ist das laufend möglich. Infos
EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) gestartetDas Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020 und fasst drei Förderinstrumente zusammen: das Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS), das europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (EURES) und das europäische Mikrofinanzierungsinstrument. Es wird folgendes gefördert: die Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Arbeitsplätze, ein angemessenen und fairer sozialer Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Programm wird von der Europäischen Union mit 920 Mio. Euro finanziert. Art und Umfang der Maßnahmen werden in jährlichen Arbeitsplänen festgelegt. Das Programm wird durch die Europäische Kommission durchgeführt. Infos Neues Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen LeitmessenMit dem Programm können rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen gefördert werden, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen und nicht älter als zehn Jahre sind. Förderfähig sind Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 30 Prozent bzw. 40 Prozent zu übernehmen. Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme einzureichen. Da nur förderfähige Aussteller an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können, wird die Anmeldung erst wirksam, wenn Förderfähigkeit festgestellt wurde. Infos EXIST-Gründerstipendium bis 31. Dezember 2014 verlängertDas Gründerstipendium ist Teil des Programms EXIST, das zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beiträgt. Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Antragsteller müssen in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das durch ein breites Leistungsangebot, aktive Partner aus dem regionalen Umfeld, eine zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft gekennzeichnet ist. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Infos
Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburger Kommunen
Weitere Infos Weitere Details und Anmeldungsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung. 9. Fachforum „Unterstützen. Befähigen. Beteiligen. Begleiten. Junge Menschen in Übergängen"
Weitere Infos Weitere Details und Anmeldeunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums Eigenständige Jugendpolitik. Stadtmarketing: Kontinuität oder Neuorientierung
Weitere Infos Weitere Details und Anmeldungsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Difu. 7. Job- und Karrieremesse „Gesundheit als Beruf“
Weitere Infos Veranstaltet wird die Messe von der Industrie- und Handelskammer Berlin, dem Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg/HealthCapital und der Urania Berlin. Weitere Details finden Sie auf den Internetseiten der Messe.
Bericht: Brandenburger Arbeitsmarktbericht 2012/13Neben wichtigen Daten und Fakten zur Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Beschäftigung enthält der Bericht einen Überblick zur Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger im Land. Außerdem gehören zum Bericht auch Informationen zu den wichtigen arbeitsmarktrelevanten Gesetzesänderungen und zur wirtschaftlichen Lage im Land Brandenburg. Infos Linktipp: Virtueller Rundgang durch den neuen LandtagFür alle, die keine Gelegenheit hatten den neuen Landtag Brandenburgs in Potsdam beim Tag der offenen Tür zu besuchen, hat die Landeszentrale für politische Bildung Brandenburgs einen virtuellen Rundgang eingerichtet. Infos Bericht: Einstiegsgeld im SGB II: Wie Jobcenter Gründungen fördernDer IAB-Kurzbericht 27/2013 analysiert die Vergabepraxis von Jobcenter für das Einstiegsgeld für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Diese Praxis sei zurückhaltender als früher, so das Fazit. 2005 waren es noch rund 17.000 Empfänger. Seit 2008 ging die Zahl der neuen Förderfälle um drei Viertel zurück und belief sich im Jahr 2012 auf 8.000. Infos Praxishilfe: Broschüre für (werdende) Eltern zur Elternzeit aktualisiertDiese aktualisierte und überarbeitete Broschüre informiert (werdende) Eltern zur Planung der Elternzeit und Anträgen rund ums Kind, zu familiengerechter Arbeitsorganisation, zur Rückkehr in den Beruf und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Infos Praxishilfe: EU-Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen SicherheitDer in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten erstellte Leitfaden erläutert die unterschiedlichen Konzepte des „gewöhnlichen Aufenthalts“ und des „vorübergehenden Aufenthalts“ bzw. „Aufenthalts“. Diese im EU-Recht festgelegten Definitionen müssen bei der Frage zugrunde gelegt werden, welcher Mitgliedstaat für Leistungen der sozialen Sicherheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger zuständig ist, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen. Infos Bericht: OECD-Arbeitspapier analysiert die Wirkung von MigrationEin aktuelles Arbeitspapier der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Thema Migration und Krise kommt zu dem Ergebnis, dass etwa ein Viertel der krisenbedingten Arbeitslosen in Europa innerhalb eines Jahres durch Migration wieder einen Arbeitsplatz fanden. Seit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist die Migration unter den Arbeitssuchenden in Europa stärker verbreitet. Infos Linktipp: Wahlen in Brandenburg 20142014 ist das "Jahr der Partizipation" in Brandenburg. Am 25. Mai 2014 finden die Kommunal- und Europawahlen statt und am 14. September wird ein neuer Landtag gewählt. Zu den Landtagswahlen wird auch in Brandenburg demnächst ein Wahl-O-Mat zur Verfügung gestellt. Während bei den Kommunal und Landtagswahlen erstmals Wähler ab 16 Jahren teilnehmen können, beträgt das Wahlalter bei der Europawahl weiterhin 18 Jahre. Hier gibt es allerdings die Initiative „U18-Wahl“. Am 16.05.2014, neun Tage vor der Europawahl, können alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aller Nationalitäten ihre Stimme abgeben. Die U18-Wahl findet in Wahllokalen statt, die u.a. in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Schulclubs, Jugendverbänden, Sportvereinen, Bibliotheken oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Form mobiler Wahllokale eingerichtet werden können. Infos |
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