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Die neue Weiterbildungsrichtlinie kommt
Über die Veränderungen der Weiterbildungsförderung im Land Brandenburg sprach BRANDaktuell mit Marco Ullmann aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Familie (MASF).
Das MASF hat eine neue Weiterbildungsrichtlinie angekündigt. Warum ist eine Änderung der Förderung beabsichtigt?
Die neue Weiterbildungsrichtlinie, die im Sommer 2012 in Kraft treten soll, wird die Kompetenzentwicklungsrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und den Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte ablösen. Zentrale Förderelemente werden dabei fortgeführt. Diese Bündelung bestehender Förderungen ordnet sich ein in die Diskussion zur Vereinfachung von Förderprogrammen. Dabei geht es sowohl um Verwaltungsvereinfachung, also eine effizientere und schlankere Umsetzung von Förderprogrammen, als auch um mehr Übersichtlichkeit für Antrag stellende Unternehmen und Privatpersonen.
Was will das Land mit der veränderten Richtlinie erreichen?
Berufliche Weiterbildung ist eine zentrale Stellschraube für Unternehmen, um im ‚Wettbewerb um die besten Köpfe‘ erfolgreich zu sein. Die heutigen Anforderungen in der Wirtschaft verlangen von Unternehmen, eigeninitiativ das Thema betriebliche Personalentwicklung anzugehen. Nur wer dabei erfolgreich ist, kann als innovatives Unternehmen auch nachhaltig am Markt agieren. Für Beschäftigte gilt gleichermaßen, dass derjenige, der sein Wissen up to date hält, seine Optionen für die berufliche Entwicklung verbessert. Um dies zu unterstützen, wird die Bildungsscheck-Förderung für Beschäftigte noch attraktiver gestaltet werden. Unter anderem soll der mögliche Zuschuss zur Weiterbildung erhöht werden. Das übergeordnete Ziel der Weiterbildungsförderung ist es, die Teilhabe, vor allem die regelmäßige Teilhabe, an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen. Dazu kann die aus ESF-Mitteln geförderte Richtlinie beitragen. So können Berufs- und Lebensperspektiven nachhaltig verbessert werden.
Wer soll gefördert werden?
Im Fokus der Förderung sind nach wie vor die KMU im Land. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Brandenburgerinnen und Brandenburger können zudem auch arbeitsplatzunabhängig einen Zuschuss zur Durchführung beruflicher Weiterbildung beantragen.
Qualifizierungsförderung spielt auch bei Investitionsvorhaben in Bezug auf Fachkräfte eine immer wichtigere Rolle. Daher wird das gemeinsame ‚Brandenburger Servicepaket für Investoren‘ der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und der Zukunftsagentur Brandenburg auch künftig in Anspruch genommen werden können.
Wie sollen die Unternehmen bei der Beantragung der Fördergelder unterstützt werden?
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung der LASA Brandenburg mit ihren sechs Standorten im Land werden zur neuen Weiterbildungsrichtlinie informieren und zur Antragstellung beraten. Rat zu konkreten Weiterbildungszielen geben auch die Mitarbeiterinnen des Projekts ‚Weiterbildung Brandenburg‘ der LASA. Neben der Möglichkeit persönlicher Beratung sorgen auch tagesaktuelle Angebote des Berlin-Brandenburger Suchportals der Weiterbildungsdatenbank für mehr Transparenz bei der Suche nach dem passenden Weiterbildungsangebot. (kr)
Infos
- WDB-Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg
- 'Brandenburger Servicepaket für Investoren' als PDF-Datei auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH
Die Richtlinie wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.