Förderticker - Nr. 1/2012
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Regionalbudget V

Neue Runde startet

Im Land Brandenburg startet am 1. März 2012 die fünfte Runde des seit 2007 aufgelegten innovativen Förderprogramms ‚Beschäftigungsperspektiven eröffnen - Regionalentwicklung stärken, kurz: Regionalbudget V. Insgesamt stehen etwa 50 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Jahr werden ca. 180 Projekte gefördert, die bis Februar 2014 Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg unterstützen, die Vermittlungschancen von arbeitslosen Frauen und Männern zu verbessern, die soziale Teilhabe von arbeitslosen Frauen und Männern zu vergrößern und Akteurskooperationen und die Netzwerkbildung vor Ort anzuregen. Zurzeit werden zwischen allen Kreisen und kreisfreien Städten und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Die LASA hat zur Information der Träger ein Merkblatt des MASF und alle anderen wichtigen Dokumente zur Antragstellung auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bitte auch das Beratungsangebot der LASA. 

Infos
Ansprechpartnerinnen sind Beraterinnen und ein Berater des Teams Regionalberatung, Tel.: (03 31) 60 02-2 00, Das Programm Regionalbudget V finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDas Regionalbudget wird durch das MASF aus Mitteln des ESF gefördert.


Qualifizierung in Unternehmen

Richtlinie verlängert

Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in Unternehmen vom 10. Dezember 2010 wurde verlängert und gilt jetzt bis zum 30. Juni 2012. Gefördert wird die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements nach betrieblichem Qualifizierungsbedarf in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Infos
Die Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDie Richtlinie wird durch das MASF aus Mitteln des ESF gefördert.


Deutschlandfahne

 

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High-Tech Gründerfonds II

Die 2. Runde eröffnet

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt mit dem High-Tech Gründerfonds II (HTGF) kapitalsuchenden Unternehmen eine Erstfinanzierung von bis zu 500.000 Euro als Risikokapital zur Verfügung. Damit sollen aussichtsreiche Forschungsvorhaben auf dem Weg in ein Unternehmen unterstützt werden. Junge Unternehmen verfügen dadurch über ausreichendes Kapital, um eine Anlaufphase von ein bis zwei Jahren zu überbrücken. Vielen gelingt es bis dahin, eine Anschlussfinanzierung durch private Kapitalgeber einzuwerben oder auf Grundlage eigener Umsätze zu wachsen.

Infos
High-Tech Gründerfonds auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie


Bildungsprämie

Förderphase verlängert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Förderrichtlinie ‚Bildungsprämie‘ um zwei Jahre. Damit unterstützt das BMBF seit 2008 bildungsinteressierte Erwerbstätige. Diese können sich an eine der fast 600 Beratungsstellen in Deutschland wenden, um einen ‚Bildungsprämiengutschein‘ zu erhalten, der die Hälfte der Kosten der Qualifizierung abdeckt, maximal bis zu 500 Euro. Die Bildungsprämie trägt auch zum notwendigen Mentalitätswechsel in Bezug auf das lebenslange Lernen bei.

Infos
Internet: www.bildungspraemie.info, Tel.: (08 00) 2 62 30 00

ESF-Logo BundDas Programm wird aus Mitteln des ESF und des Bundes gefördert.


AZWV-Zertifizierung

Achtung, wichtige Änderungen

Bisher mussten Anbieter beruflicher Weiterbildung eine AZWV-Zertifizierung für ihr Unternehmen und den entsprechendem Kurs vorhalten, um Bildungsgutscheine abrechnen zu können. Nun benötigen ebenso Anbieter mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufsvorbereitung und -orientierung, ausbildungsbegleitenden Hilfe, außerbetrieblichen Berufsausbildung diese Zertifizierung, wenn sie Bildungs-, Aktivierungs- oder Vermittlungsgutscheine abrechnen möchten. Die Akkreditierung der fachkundigen Stellen wird zukünftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgen. Die Änderungen werden in der neuen AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung) berücksichtigt. Nach Aussagen der aktuellen fachkundigen Stelle, der Bundesagentur für Arbeit, ist vor dem 1. April 2012 nicht mit der Umsetzung der neuen Anerkennung zu rechnen. Für Träger mit einer AZWV-Zertifizierung ändert sich vorerst nichts. Die Zulassungen bleiben gültig und werden beim nächsten Audit auf AZAV umgestellt.

Infos
Das Gesetz finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit. 


Beratungsförderung

Angebot erweitert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt noch bis 2014 mit Zuschüssen kleine und mittlere Unternehmen, um Beratungsleistungen zu kaufen oder die Teilnahme an Qualifizierungen zu ermöglichen. Ab 1. Januar 2012 kamen neue Förderschwerpunkte hinzu. Gefördert werden jetzt auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftesicherung, zur Übergabe von Unternehmen, zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb und zum Aufbau von Schutzsystemen gegen Wirtschaftskriminalität.

Infos
Näheres zur Beratungs- und Schulungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

ESF-Logo BundDas Programm wird aus Mitteln des ESF und des Bundes gefördert.


Gründungszuschuss

Änderung

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde am 27. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten Änderungen wurden am 1. Januar wirksam, außer die zum Gründungszuschuss. Diese traten bereits am 28. Dezember in Kraft.

Ab diesem Tag gilt:

  • Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht.
  • In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich zusätzlich.
  • Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
  • Unverändert ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen.
  • Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung nachweisen. Bei Bedenken an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.
  • Arbeitslosengeldbezieher, die beabsichtigen, sich selbstständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Infos
Pressemitteilung auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit


Das wurde geändert

Arbeitsförderung des Bundes

Am 27. November 2011 wurde das ‚Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt‘ im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen beim Gründungszuschuss und beim Kurzarbeitergeld traten sofort, die Änderung der Insolvenzgeldumlage am 1.  Januar in Kraft.

Am 1. April 2012 treten neue Regelungen für folgende Maßnahmen in Kraft:

  • zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
  • zu Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung,
  • zur beruflichen Weiterbildung,
  • zu Eingliederungszuschüssen,
  • zur öffentlich geförderten Beschäftigung,
  • zu Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen,
  • zur freien Förderung.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Änderungen in einem Informationspapier chronologisch aufgeführt.

Infos
Das Informationspapier finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten des IAB.


EU-Fahne

 

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Mittelstandsförderung

Bis 2020 fortsetzen

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2011 den Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung eines Programms zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für die Förderperiode 2014 bis 2020 vorgestellt. Mit dem Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, unternehmerische Initiative sowie die Gründung und das Wachstum von KMU unterstützt werden.
Jetzt müssen EU-Rat und das EU-Parlament über alle EU-Förderprogramme verhandeln. Der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums fordert, die EU-Förderung für KMU mit nationalen und regionalen Instrumenten so abzustimmen, dass sie sich ergänzen.

Infos
Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie


Dringende Sofortmaßnahmen

Jugendarbeitslosigkeit

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Europäischen Sozialfonds (ESF) noch besser im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu nutzen. Noch würden 30 Mrd. Euro dafür bereitstehen. Da sich die Jugendarbeitslosigkeit im EU-Durchschnitt auf einem gefährlich hohem Niveau befindet, schlägt die Kommission mit der neuen Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘ folgende Sofortmaßnahmen vor:

  • Mit 4 Mio. Euro sollen ‚Jugendgarantie‘-Systeme entwickelt werden, die gewährleisten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz finden.
  • Mit 1,3 Mio. Euro sollen in der EU 10 Prozent mehr Lehrstellen, etwa 370.000, geschaffen werden.
  • 3 Mio. Euro stehen für die technische Unterstützung der ESF-Maßnahmen zur Verfügung, um mit Förderprogrammen junge Existenzgründer und Sozialunternehmer in den Mitgliedstaaten zu unterstützen.
  • Für die bessere Vermittlung von Lehr- und Praktikumsstellen in Unternehmen sollen im Jahr 2012 mindestens 130.000 Vermittlungen im Rahmen der Programme ERASMUS und LEONARDO DA VINCI erfolgen.
  • Im Zuge der Initiative ‚Dein erster EURES-Arbeitsplatz‘ sollen 5.000 junge Menschen in den Jahren 2012/2013 bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat unterstützt werden. (Die Antragsfrist hierfür ist bereits abgelaufen.)
  • Durch den Europäischen Freiwilligendienst sollen 2012 mindestens 10.000 Arbeitsgelegenheiten bereitgestellt werden.
  • Im Jahr 2012 soll ein Qualitätsrahmen für die Gewährleistung hochwertiger Praktika in der EU vorgestellt werden.
  • ERASMUS für Unternehmer wird 2012 rund 600 weitere Austausche finanzieren.

Infos
Pressemitteilung mit weiterführenden Links auf den Internetseiten der Europäischen Kommission

EU-FahneTeile der Initiative werden aus Mitteln des ESF gefördert.


Mehr für östliche EU-Nachbarn

Neue Förderrichtlinie

2012 und 2013 werden 13 Mio. Euro mehr für JUGEND IN AKTION in Deutschland bereitgestellt. Neu ist eine Förderrichtlinie im Aktionsfeld 3, die Fördermittel und spezifische Prioritäten für die Jugendarbeit zwischen der EU und den östlichen Nachbarländern bereithält. Für das ‚Eastern Partnership Youth Window‘ des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) sind insgesamt ca. 31,5 Mio. Euro vorgesehen. Umgesetzt werden soll die Förderung gemäß den Grundsätzen von JUGEND IN AKTION. Nutznießer sind Kooperationsprojekte mit Partnern aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien und der Ukraine. Die Russische Föderation gehört nicht dazu. Die Förderung geschieht analog der EuroMed-Kooperation mit den mediterranen Nachbarländern außerhalb der EU.

Ziel ist es, die Förderung von Jugendorganisationen vor Ort in diesen Ländern und den Ausbau der Projekte im Sinne von JUGEND IN AKTION mit den Nachbarstaaten zu kombinieren. Es sollen insbesondere junge Menschen aus ländlichen oder benachteiligten städtischen Gebieten erreicht werden. Projekte sollen das Bewusstsein und das Wissen über Jugendarbeit und ihren Wert vermitteln helfen.

Infos
Auf den Internetseiten von JUGEND für Europa, der Deutschen Agentur für das EU-Programm JUGEND IN AKTION, finden Sie alle Antragshinweise, Ansprechpartner und die veränderten Antragsfristen des EU-Programms.

EU-FahneDie Richtlinie wird aus Mitteln des ESF gefördert.

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