Glossar

De-minimis-Regel
Glossar: De-minimis-Regel

Die De-minimis-Regel findet im Rahmen der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission Anwendung.

Da sich Beihilfen oder Subventionen verzerrend auf den Wettbewerb auswirken können, müssen in der EU prinzipiell alle solchen Beihilfen, die von Regierungen an Unternehmen gezahlt werden, der Kommission gemeldet und von dieser genehmigt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet die De-minimis-Regel, die Beihilfen, die unter einem bestimmten Betrag liegen, wegen Geringfügigkeit aus der Genehmigungspflicht herausnimmt.

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