LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Glossar

Glossar

Ausschuss der Regionen
Glossar: Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) setzt sich aus 344 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen. Aus Deutschland kommen 24 Vertreter, davon sind 21 Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.

Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus eingerichtet. Zunächst einmal erschien es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Zum zweiten wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.

Die Kommission und der Rat sind verpflichtet, den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme zu ersuchen. Davon betroffen sind die Bereiche wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung, Kultur, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr.

Darüber hinaus hat der AdR das Recht, in Fällen von Verletzung des Subsidiaritätsprinzips den Europäischen Gerichtshof anzurufen.