LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): Glossar

Glossar

Bewilligung
Glossar: Bewilligung

Eine schriftliche Bewilligung durch die Europäische Kommission oder eine Nationalagentur ist die offizielle Zusage von Fördermitteln. Zuvor bekommt der Antragsteller in der Regel einen Bescheid oder Vertrag zugesandt, den er unterzeichnet an die betreffende Stelle zurück übermittelt.

In diesem Bescheid oder Vertrag wird die Verpflichtung eingegangen, die zugeteilten Geldmittel gemäß dem Verwendungszweck einzusetzen, die Verwendung bis zu einem festgesetzten Termin nachzuweisen und diese ordnungsgemäß abzurechnen (siehe Verwendungsnachweis bzw. Zwischennachweis).

Die Fristen, innerhalb derer eine Bewilligung ausgesprochen wird, können von sehr unterschiedlicher Dauer sein, so dass im Zweifelsfall ein Aufschub des Vorhabens oder aber ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erwogen werden muss.

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