In Kürze - Nr. 4/2012

Berufsausbildung

Immer nah am Kunden

Am 1. August 2012 tritt der neue dreijährige Ausbildungsberuf der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen in Kraft. Die neue Ausbildung ersetzt den ‚alten‘ Abschluss der Fachangestellten für Arbeitsförderung aus dem Jahr 1999.

Änderungen in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, die Einführung neuer Organisationsmodelle - aber vor allem eine verstärkte Kundenorientierung - haben die Modernisierung des Ausbildungsberufes erforderlich gemacht.

Zu den Aufgaben der künftigen Arbeitsmarktdienstleister gehört es, Ratsuchende bei der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, bei Entscheidungen über soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung sowie beim Familienleistungsausgleich zu beraten und zu unterstützen.

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen werden in Agenturen für Arbeit (BA), bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und BA, bei zugelassenen Kommunen und in Familienkassen tätig sein.  (em)

Infos

Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesinstitutes für Berufsbildung