Fachkräftesicherung

Mutterschutz

Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit hilft dabei.

Olav Kühn ist Zahnarzt, fünf zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in seiner Praxis. „In den vergangenen vier Jahren haben sich drei Angestellte ihren Kinderwunsch erfüllt“, erzählt er. Die Fachangestellten arbeiten mit dem Arzt zusammen am Patienten. Deshalb bedeutet eine Schwangerschaft ein sofortiges Arbeitsverbot, zum Schutz des ungeborenen Kindes. Die Krankenkasse erstattet Olav Kühn das Gehalt auf Antrag. „Anträge und die Abwicklung sind hoch kompliziert“, sagt er. Deswegen wandte er sich bei allen drei Schwangerschaften an die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern sei tadellos, sagt er. Einmal etwa hätte die Kasse Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht angerechnet. „Die Servicestelle hat mich auf ein Urteil hingewiesen, nachdem die Kasse diese Zahlungen anrechnen muss“, so Kühn. Er schickte das Urteil der Kasse und diese zahlte.

Eine andere Assistentin erwartete Zwillinge, musste liegen und kam ins Krankenhaus. „Die Kasse wollte nicht weiter zahlen“, sagt Kühn. Bei Krankheit der Schwangeren zahlt der Arbeitgeber das Gehalt. Auch hier kannte die Servicestelle ein Urteil, wonach Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht als Krankheit gelten. Olav Kühn ist von der Unterstützung begeistert. „Ich gebe schwangeren Patientinnen die SAE-Informationsbroschüren.“  (jac)

SAE - die Servicestelle

Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit (SAE) ist eine Maßnahme des Maßnahmenplans Fachkräftesicherung. SAE berät werdende Eltern und Unternehmen rund um Mutterschutz und Elternzeit.

Infos

Die Servicestelle finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH unter:
www.arbeitswelt-elternzeit.de

ESF-Logo Land BrandenburgDie Servicestelle wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.

Weitergehende Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet das Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://bb.osha.de