Förderservice - Nr. 3/2012

Langzeitarbeitslose · Brandenburg

Neue Förderrichtlinie zur Integrationsbegleitung

Mit der Integrationsbegleitung zu mehr Nachhaltigkeit
Mit der Integrationsbegleitung zu mehr Nachhaltigkeit

Brandenburg-FahneMit der neuen Förderrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg soll die Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen gefördert werden. Die Richtlinie wird voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft treten und gilt bis 31. März 2015.

Das Land Brandenburg will damit die Integration Langzeitarbeitsloser in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zielgerichteter und individueller gestalten. Außerdem sollen Nachbetreuungsangebote die Integration stabilisieren. Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im Land Brandenburg ist das Ziel dieser neuen Förderrichtlinie.

Die Integrationsbegleitung soll in der Regel maximal sechs Monate vor und sechs Monate nach einer Integration erfolgen. Die Begleitung soll die Maßnahmen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit ergänzen.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung werden sich die Begleiterinnen und Begleiter eng mit diesen Institutionen abstimmen. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften (zum Beispiel Arbeitsfördergesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Vereine).

Die Begünstigten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und werden durch ihr Jobcenter oder die zuständigen Agenturen für Arbeit ausgewählt. Die Anträge sind mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.

Geplant ist, dass die Begleitungen am 1. Oktober 2012 und am 1. April 2013 beginnen. Die Details zum Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.  (kr)

Infos

Die Förderrichtlinie finden Sie demnächst auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDie Richtlinie wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.