Aufruf: Sozialwahl 2023

Montag, 24. April 2023 | Kategorie: Bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswirtschaft

Die Sozialwahl ist die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland – direkt nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Gewählt werden bis zum 31. Mai 2023 die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen. Denn bei den deutschen Sozialversicherungen gilt das besondere demokratische Prinzip der Selbstverwaltung, sodass neben dem gesetzlichen Rahmen ein Ausgleich zwischen politischen und den Interessen der Versicherten geschaffen wird. Bei der Sozialwahl stehen demnach auch keine politischen Parteien, sondern Listen mit ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Die zur Wahl stehenden Personen sind selbst Versicherte, die sich ehrenamtlich für die Themen Rente und Gesundheit stark machen und für die Interessen der Versicherten eintreten. 

Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist. Bei der Sozialwahl 2023 sind dies rund 52 Mio. Menschen. Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten im April automatisch per Post. Der Stimmzettel muss einfach bis zum 31. Mai  zurückgeschickt werden, eine Briefmarke wird dabei nicht benötigt. (SH)

Infos
Weitere Details und ein Erklärvideo finden Sie auf der Website der Sozialwahl 2023.


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