Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Handwerke geplant

Dienstag, 03. Dezember 2019 | Kategorie: Handwerk, Ausbildung

Für 12 Handwerke wird die Meisterpflicht wieder eingeführt, das hatte das Bundeskabinet im Oktober beschlossen. Damit sollen die Qualität und die Qualifikation im Handwerk gestärkt dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden. Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen zukünftig dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung.

Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden.

Der selbstständige Betrieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz.

Infos
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


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