Kurzarbeitergeld wird verlängert

Donnerstag, 02. Dezember 2021 | Kategorie: Arbeitsmarkt global, Gesetze

Die Bundesregierung hat die Verordnung zum Erhalt von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Betroffenen Unternehmen und deren Beschäftigten soll damit weiterhin Planungssicherheit in Zeiten der Pandemie geboten werden. Bis Ende März können Betriebe Kurzarbeit anmelden, sofern mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Zudem gilt weiterhin die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten und eine Kurzarbeitsregelung auch in der Leiharbeit. Noch bis Ende 2021 werden den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung bis zu 100 Prozent erstattet. Danach werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, weitere 50 Prozent können die Betriebe erhalten, wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.

Infos
Alle Fragen zur Kurzarbeit beantwortet die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten.


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