Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert

Montag, 19. Dezember 2022 | Kategorie: Arbeitslose, Arbeitsmarkt global, Gesetze

Um Betrieben und Beschäftigten in dem aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld auch weiterhin Sicherheit zu verschaffen, hat die Bundesregierung die Sonderregelung verlängert, die den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für weitere sechs Monate gewährleistet. Unternehmen können also weiterhin Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, sobald mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Außerdem wird noch bis 30. Juni 2023 auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet und zusätzliches Einkommen aus zur Überbrückung aufgenommenen Minijobs nicht angerechnet. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. So sollen Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden.

Infos
Alle Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Website der Bundesregierung.


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