Neue Verordnungen zur Vermeidung von Elektroschrott

Montag, 01. März 2021 | Kategorie: Gesetze, Umwelt

Seit heute gelten die neuen Verordnungen, mit denen die bereits 2009 in Kraft getretene sog. Ökodesign-Richtlinie erweitert wurde. Ziel ist es, sowohl Verbraucher als auch Umwelt besser zu schützen, indem ab sofort nur noch Produkte vertrieben werden dürfen, die einfach zu reparieren und dadurch nachhaltiger nutzbar sind.

Für zehn Elektro-Produkte - darunter u.a. Displays, Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Schweißgeräte und Trafos - müssen Hersteller ab sofort Ersatzteile anbieten, die ohne Spezialwerkzeuge selbst montiert bzw. ausgetauscht werden können. Zudem wird die Energieverbrauchskennzeichnung reformiert, so dass der Energieverbrauch zukünftig nur noch in den Klassen G bis A angegeben wird. Die bisherige Ergänzung der A-Klasse mit ein bis drei Plus-Zeichen entfällt.

Infos

Die seit heute geltenden neuen Verordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union.


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