COVID-19-Pandemie: Weitere Entlastung für Eltern

Freitag, 14. Mai 2021 | Kategorie: Familie, Gesetze, Vereinbarkeit

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung den Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 weiter ausgeweitet. So sollen Eltern, die ihre Kinder Pandemie-bedingt zu Hause betreuen müssen, unterstützt werden. Vor der Pandemie bestand pro Elternteil und Kind Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld, vergangenes Jahr wurde auf 20 erhöht, jetzt sind es 30 Tage (bei Alleinerziehenden 60 Tage).

Das Kinderkrankengeld kann weiterhin auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das ein Kind nicht erkrankt ist, aber aufgrund nur eingeschränkt oder nicht besuchbarer Einrichtungen zuhause betreut werden muss. Dies gilt auch für im Homeoffice arbeitende Eltern.

Infos
Weitere Informationen zum erweiterten Kinderkrankengeld-Anspruch finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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