Mehr Barrierefreiheit per Gesetz

Donnerstag, 20. Mai 2021 | Kategorie: Benachteiligte, Chancengleichheit, EU, Menschen mit Behinderung

Ende März hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) eine wichtige Grundlage geschaffen, um die europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen. Mit der entsprechenden EU-Richtlinie ‘European Accessibility Act’ (EAA) soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung in allen Mitgliedstaaten verbessert werden.

Der Gesetzentwurf soll die Barrierefreiheitsanforderungen harmonisieren. Dies gilt insb. für Produkte (wie Computer, Tablets, Geldautomaten etc.) aber auch Dienstleistungen (wie Internetzugangsdienste, Telefon- und Messenger-Dienste, Online-Handel etc.). Die Regelungen des BFSG sind grundsätzlich ab dem 28. Juni 2025, für Selbstbedienungsterminals wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren festgelegt.

Infos
Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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