Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. So erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Das kann insbesondere dann von entscheidender Bedeutung sein, wenn der Betrieb keine eigene Interessenvertretung anbieten kann.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht, ist das BEM gerade seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Mittel, um Beschäftigten nach langer Erkrankung bzw. mit Corona-Spätfolgen (sog. Long-COVID) den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Es werde jedoch unabhängig von einer speziellen Erkrankung oder Diagnose angewendet.
Infos
Die kompletten Ausführungen zum BEM finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.