EU-Konsultation zu neuen Regeln für staatliche Beihilfen

Donnerstag, 28. Oktober 2021 | Kategorie: EU, Förderung, Umwelt, Digitalisierung

Um den EU-Mitgliedstaaten den ökologischen und digitalen Wandel zu erleichtern, will die Europäische Kommission die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ändern und hat hierzu eine Konsultation gestartet. Durch die Änderungen wird es den Mitgliedstaaten möglich sein, Beihilfemaßnahmen durchzuführen, ohne sie vorher zur Genehmigung anmelden zu müssen.

Betroffen sind die Umweltschutz- und Energiebeihilfen, Beihilfen für Risikofinanzierungen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Regionalbeihilfen. Ziel der geplanten Überarbeitung der AGVO ist es, öffentliche Finanzierungen zu fördern, die zur Verwirklichung der derzeitigen EU-Prioritäten – insbesondere des Grünen Deals und der Industrie- und Digitalstrategie – beitragen. Noch bis 8. Dezember 2021 kann man sich an der Konsultation beteiligen. Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.

Infos
Ausführliche Informationen zur EU-Konsultation und der AGVO finden Sie auf den Internetseiten der EU-Vertretung in Deutschland.


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