Bundesregierung bringt Heizkostenzuschussgesetz auf den Weg

Dienstag, 22. Februar 2022 | Kategorie: Arbeitslose, Ausbildung, Benachteiligte, Förderung

Mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss will die Bundesregierung vorrangig Menschen mit geringfügigem Einkommen von den enorm gestiegenen Energiekosten entlasten. Betroffen sind in etwa 2,1 Mio. Menschen: Wohngeldempfangende erhalten je nach Haushaltsgröße 135 oder 175 Euro (plus 35 je weitere Person), Studierende und Auszubildende, die Unterstützungsleistungen erhalten, können mit 115 Euro rechnen.

Der Zuschuss soll im Sommer ausgezahlt werden, weil dann in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen. Wohngeldempfangende und Auszubildende werden den Heizkostenzuschuss automatisch erhalten. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte müssen einen Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder stellen.

Infos
Einen zusammenfassenden Überblick zum geplanten Heizkostenzuschuss finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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