Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022 verlängert

Mittwoch, 02. März 2022 | Kategorie: Fachkräfte, Förderung, Gesetze

Um Betrieben auch nach der Wegfall der Corona-Eindämmungsmaßnahmen am 20. März Planungssicherheit zu geben, wurde der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die aktuelle Verordnung läuft zum 31. März 2022 aus. Unternehmen können also weiterhin Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, sobald mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Außerdem wird noch bis Ende Juni auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet und zusätzliches Einkommen aus zur Überbrückung aufgenommenen Minijobs nicht angerechnet. Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die maximale Bezugsdauer der Leistung von 24 auf 28 Monate verlängert werden.

Infos
Alle Punkte des Kabinettsbeschlusses können Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung einsehen.


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