Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Altenpflege

Donnerstag, 10. März 2022 | Kategorie: Fachkräfte, Gesetze, Gesundheitswirtschaft

Die fünfte Pflegekommission hat sich im Februar einstimmig darauf geeinigt, den Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege schrittweise anzuheben und den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Wie schon durch die letzte Pflegekommission wird eine Staffelung nach Qualifikation empfohlen.

Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne in drei Schritten steigen: Ab dem 1. Dezember 2023 soll der Stundenlohn für Pflegehilfskräfte 14,15 Euro betragen, qualifizierte Pflegehilfskräfte sollen 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro erhalten. Zudem soll der Urlaubsanspruch für 2022 auf 7 Tage und für die kommenden beiden Jahre auf 9 Tage angehoben werden. Im nächsten Schritt sollen die neuen Mindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festgesetzt werden, die aktuelle Verordnung ist noch bis 30. April 2022 gültig.

Infos
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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