Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Dienstag, 22. März 2022 | Kategorie: Benachteiligte, Chancengleichheit, Familie, Jugend

Die Bundesregierung hat am 9. März 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, auf dessen Grundlage ein Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche eingeführt werden soll. Demnach sollen ab Juli 2022 von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene monatlich 20 Euro erhalten. Dieser Betrag dient als Überbrückung bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, die als eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode gilt.

Mit dem Sofortzuschlag wird für Familien mit kleinem Einkommen der Höchstbetrag im Kinderzuschlag von derzeit 209 Euro auf 229 Euro monatlich pro Kind angehoben. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht die gesamte Familie abdeckt. Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten sollen.

Infos
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  können Sie den vollständigen Gesetzentwurf nachlesen.


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