EU-Einwegkunststoffrichtlinie nimmt Herstellung in die Pflicht

Freitag, 25. November 2022 | Kategorie: EU, Gesetze, Umwelt

Durch die neue EU-Einwegkunststoffrichtlinie werden Produzentinnen und Produzenten von Einwegbechern, Plastiktüten und Co. künftig mit in die Verantwortung genommen und müssen Kosten für die Beseitigung und Reinigung von Abfällen mittragen.

Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie wurde Anfang des Monats der Entwurf für ein Einwegkunststoff-Fondsgesetz beschlossen. Die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten müssen gemäß des Verursacherprinzips künftig eine entsprechende Abgabe in den noch einzurichtenden Fonds einzahlen.

Infos
Weiterführende Informationen zur EU-Kunststoffrichtlinie finden Sie auf der Website der Bundesregierung.


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