Bürgergeld: Ein Sozialstaat auf Höhe der Zeit

Freitag, 06. Januar 2023 | Kategorie: Arbeitslose, Gesetze

Am 20. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger das sog. ‘Bürgergeld-Gesetz’ veröffentlicht, mit dem die Einführung des neuen Bürgergelds zum 1. Januar 2023 legitimiert wurde. Nach wochenlangem Ringen erfolgte eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erst nach einem gemeinsam ausgehandelten Kompromiss. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil empfindet die Einführung des Bürgergelds als “eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität”, wodurch “ein Sozialstaat auf Höhe der Zeit” möglich werde.

Neben der Erhöhung um 53 Euro auf 502 Euro im Vergleich zum Arbeitslosengeld II gehört u. a. die neu eingeführte ‘Karenzzeit’ zu den wichtigsten Neuerungen. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs werden Kosten für Unterkunft in tatsächlicher und die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen und privates Vermögen muss erst ab einer Höhe von 40.000 Euro angetastet werden. Durch den Wegfall des ‘Vermittlungsvorrangs’ können vor allem Geringqualifizierte durch einen größeren Fokus auf berufliche Weiterbildung nachhaltiger in Arbeit vermittelt werden und durch die Anhebung der Freibeträge auf 30 Prozent wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auch während des Leistungsbezugs eine Arbeit anzutreten.

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