Verbesserte Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen
Um Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat das Kabinett zum Ende des Jahres 2022 ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. So soll die teilweise überdurchschnittliche Qualifikation und Motivation von Menschen mit Beeinträchtigungen für die Wirtschaft nutzbar gemacht werden und gleichzeitig die große Diskrepanz in den Arbeitslosenquoten abgemildert werden: So ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung fast doppelt so hoch, wie die allgemeine Quote.
Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst u. a. beschleunigte Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern, eine teilhabeorientierte Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung sowie eine bessere Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Hinblick auf Beratung und Beantragung von Fördergeldern durch ein deutschlandweites Netz von Ansprechstellen. Zudem soll der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit nicht mehr auf 40 Prozent begrenzt und bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe eine vierte Staffel eingeführt werden, die von Betrieben, die keinerlei Menschen mit Schwerbehinderungen einstellen, erstmals im Jahr 2025 gezahlt werden muss.
Infos
Ausführliche Informationen zum gesamten Maßnahmenpaket können Sie in der Pressemitteilung auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen.